Allgemeine Geschäftsbedingungen

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AGB Beförderer (mit Taxen)

INHALTSVERZEICHNIS

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1.1 Geltungsbereich

1.2 Vertragsschluss

2. Definitionen

3. Pflichten des Personenbeförderungsunternehmers

3.1 Allgemeine Pflichten

3.2 Annahme von Aufträgen für Transportdienstleistungen

4. Registrierung der Fahrer

5. Zugang zu den quickz Services

5.1 Leistungen von quickz

5.2 Nutzungsrechte

5.3 Bewertung, Aktivität und Ranking

5.4 Verarbeitung Personenbezogener Daten und sonstiger Daten / Datenschutz

6. Zahlungen, Gebühren, Rechnungsstellung

6.1 Fahrpreis - Abrechnung, Preise/Entgelt

6.2 quickz Gebühren

6.3 Allgemeines zu Zahlungen

6.4 In-App Zahlungen

6.5 Zahlungen in bar

7. Verfügbarkeit, Haftung

7.1 Verfügbarkeit

7.2 Haftung

8. Laufzeit, Kündigung

9. Allgemeine Bestimmungen


1. Geltungsbereich, Vertragsschluss


1.1 Geltungsbereich

Die Nutzung der quickz Services (vgl. Ziff. 2.6) unterliegt diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren "AGB"), welche die vertraglichen Vereinbarungen zwischen der quickz UG (haftungsbeschränkt) mit Geschäftssitz in Wampachstraße 10, 54295 Trier, Deutschland, eingetragen im Handelsregister Wittlich (Deutschland) unter der Registernummer 46619 HRB und dem Personenbeförderungsunternehmer (siehe Ziff. 2.11) regeln.


1.2 Vertragsschluss

1.2.1 Vor der Inanspruchnahme der quickz Services ist es notwendig, dass sich der Personenbeförderungsunternehmer registriert. Dies erfolgt durch das vollständige und wahrheitsgemäße Ausfüllen des Anmeldeantrags auf der quickz Website unter https://driver.quickz.eu bzw. https://partner.quickz.eu oder über die quickz App und das Hochladen der erforderlichen Unterlagen. Während dieses Prozesses gibt der Personenbeförderungsunternehmer an, ob er die quickz Services als Einzelunternehmer (wobei er selbst der alleinige Fahrer ist) oder als Mehrwagenunternehmer (wobei mindestens zwei Fahrer, darunter auch der Personenbeförderungsunternehmer selbst, tätig sind) nutzen möchte.


1.2.2 Indem der Personenbeförderungsunternehmer auf die "Anmelden"-Schaltfläche am Ende des Anmeldeantrags klickt, erklärt er sein Einverständnis mit diesen AGB und akzeptiert diese. Sollten Eingabefehler auftreten, besteht die Möglichkeit, diese vor dem Betätigen der "Anmelden"-Schaltfläche zu korrigieren. Hierfür kann der Personenbeförderungsunternehmer den "Zurück-Button" seines Browsers verwenden, um zur vorherigen Seite zurückzukehren. Auf der Dateneingabeseite hat der Personenbeförderungsunternehmer die Möglichkeit, seine eingegebenen Informationen zu korrigieren, indem er die entsprechende Zeile anklickt und den eingegebenen Text löscht.


1.2.3 Nachdem der Personenbeförderungsunternehmer den Anmeldeantrag und die erforderlichen Unterlagen gemäß den Anforderungen von quickz bereitgestellt oder hochgeladen hat, erfolgt die Bestätigung seiner Anmeldung per E-Mail. In dieser E-Mail wird die erfolgreiche Anmeldung aufgeführt, und ein persönliches Konto als Personenbeförderungsunternehmer bei quickz wird bereitgestellt.


1.2.4 Des Weiteren erhält der Personenbeförderungsunternehmer entweder in der E-Mail gemäß Ziffer 1.2.3 oder in einer separaten Mitteilung Informationen zu möglichen zusätzlichen Anforderungen, sofern diese existieren. Der Text dieser Vereinbarung wird von quickz intern unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze gespeichert. Die zusätzlichen Anforderungen gemäß Ziffer 1.2.4 können sich auf verschiedene Aspekte beziehen, einschließlich des Personenbeförderungsunternehmers selbst, seiner Fahrer und/oder der eingesetzten Fahrzeuge. Hierzu zählen beispielsweise Nachweise wie die Fahrerlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen, die Genehmigung zur Personenbeförderung und/oder die Verfügbarkeit eines GPS-gestützten Mobilgeräts.


1.2.5 Die Vereinbarung (siehe Ziffer 2.13) zwischen quickz und dem Personenbeförderungsunternehmer wird erst durch die Bestätigung per E-Mail gemäß Ziffer 1.2.3 (oder im Falle zusätzlicher Anforderungen gemäß Ziffer 1.2.4 durch eine separate Bestätigung von quickz per E-Mail) abgeschlossen. Es steht quickz frei, den Anmeldeantrag vorzeitig anzunehmen. Nach Abschluss des Vertrags stellt quickz dem Personenbeförderungsunternehmer die Möglichkeit zur Verfügung, die Vertragsbedingungen einschließlich dieser AGB bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss in einer wiedergabefähigen Form abzurufen und zu speichern.


1.2.6 Um die quickz Services für die Erbringung eigener Transportdienstleistungen nutzen zu können, ist die Annahme der Vereinbarung (siehe Ziffer 2.13) durch quickz eine wesentliche Voraussetzung für den Personenbeförderungsunternehmer.


1.2.7 Für sämtliche aktuelle und zukünftige rechtlichen Beziehungen zwischen quickz und dem Personenbeförderungsunternehmer im Zusammenhang mit der Nutzung der quickz Services und damit verbundenen Leistungen gelten ausschließlich die Bestimmungen der Vereinbarung (siehe Ziffer 2.13), insbesondere dieser AGB. Etwaige eigene Vertrags- und Nutzungsbedingungen des Personenbeförderungsunternehmers werden von quickz ausdrücklich nicht akzeptiert.





2. Definitionen

2.1 Die Bezeichnung "App-Nutzer" bezieht sich auf eine Person, die die quickz-App verwendet und gegebenenfalls die Transportdienstleistung des Personenbeförderungsunternehmers über die quickz-App anfordert oder in Anspruch nimmt.


2.2 Der Begriff "quickz" bezieht sich auf die quickz UG (haftungsbeschränkt) mit Geschäftssitz in Wampachstraße 10, 54295 Trier, Deutschland, eingetragen im Handelsregister Wittlich (Deutschland) unter der Registernummer 46619 HRB.


2.3 Die "quickz-App" ist eine Smartphone-Anwendung, die dazu dient, App-Nutzer, Personenbeförderungsunternehmer und deren Fahrer zu verbinden. Diese App ermöglicht es den App-Nutzern, Transportdienstleistungen vom Personenbeförderungsunternehmer anzufordern und anschließend von diesem oder seinen Fahrern zu erhalten. Die Bezahlung der Transportdienstleistungen erfolgt ebenfalls über die App. Gleichzeitig bietet die quickz-App dem Personenbeförderungsunternehmer die Möglichkeit, Transportdienstleistungen anzubieten, durchzuführen und zu verwalten.


2.4 Das "quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto" bezeichnet ein Portal, das alle relevanten Informationen und Dokumente für die Nutzung der quickz Services durch den jeweiligen Personenbeförderungsunternehmer im Rahmen der Erbringung von Transportdienstleistungen enthält. Das Konto des Personenbeförderungsunternehmers bei quickz kann über die Webseite https://partner.quickz.eu mit den ihm zugewiesenen Anmeldedaten, bestehend aus Benutzername und Passwort, erreicht werden.


2.5 Die "quickz Gebühren" sind die Entgelte, die der Personenbeförderungsunternehmer an quickz für die Nutzung der quickz Services zahlt.


2.6 Die "quickz Services" beziehen sich auf die Dienstleistungen, die von quickz ausschließlich zur Vermittlung von Transportdienstleistungen zwischen App-Nutzern und Personenbeförderungsunternehmern angeboten werden. Dies umfasst unter anderem die Bereitstellung und Wartung der quickz-App, des Fahrer-Kontos, des quickz Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, das In-App-Zahlungssystem, das Abrechnungssystem und weitere damit in Verbindung stehende Dienstleistungen.


2.7 Ein "Fahrer" ist eine natürliche Person, die im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Taxis ist, unter dem Namen eines Personenbeförderungsunternehmers registriert ist und in dessen Auftrag tätig ist. Der Fahrer erbringt Transportdienstleistungen im Namen des Personenbeförderungsunternehmers und bietet diese dem App-Nutzer an. Jeder Fahrer erhält von seinem Personenbeförderungsunternehmer Zugang zu einem speziellen Fahrer-Konto.


2.8 Das "Fahrer-Konto" ist ein Konto, das unter dem quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto angesiedelt ist und relevante Informationen zu den einzelnen Transportdienstleistungen enthält. Jeder Fahrer, der einem Personenbeförderungsunternehmer zugeordnet ist, hat Zugang zu seinem eigenen Fahrer-Konto. Dieses Konto kann über die Webseite http://driver.quickz.eu sowie in der quickz-App erreicht werden, indem der Fahrer seine ihm zugeteilten Anmeldedaten, bestehend aus Benutzername und Passwort, eingibt.


2.9 Der "Fahrpreis" ist die Gebühr, die ein App-Nutzer gemäß den jeweils geltenden Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Vorschriften für Beförderungsentgelte im Taxenverkehr als Gegenleistung für die Erbringung der Transportdienstleistung zu entrichten hat.


2.10 Unter "In-App Zahlung" versteht man verschiedene Zahlungsmethoden, wie beispielsweise Kreditkarte oder PayPal, über die App-Nutzer in der quickz-App für die erhaltene Transportdienstleistung bezahlen können.


2.11 Ein "Personenbeförderungsunternehmer" ist eine Gesellschaft oder ein Einzelunternehmer, der im Besitz einer Genehmigung zur Beförderung von Personen im Verkehr mit Taxen gemäß § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46 Abs. 2 Nr. 1, § 47 des Personenbeförderungsgesetzes ("PBefG") ist. Dieser Personenbeförderungsunternehmer erbringt Transportdienstleistungen unter Nutzung der quickz Services entweder selbst oder mithilfe eines oder mehrerer Fahrer, und zwar in eigenem Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung.


2.12 Eine "Transportdienstleistung" ist die Beförderungsleistung, die entweder vom Personenbeförderungsunternehmer selbst oder von einem Fahrer im Rahmen des Verkehrs mit Taxen gemäß § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46 Abs. 2 Nr. 1, § 47 des Personenbeförderungsgesetzes („PBefG“) erbracht wird. Diese Leistung erfolgt im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung des Personenbeförderungsunternehmers und richtet sich an einen App-Nutzer, der diese Beförderungsleistung über die quickz-App angefragt und mit dem Personenbeförderungsunternehmer vereinbart hat.


2.13 Die "Vereinbarung" besteht aus: (i) diesen AGB, (ii) den speziellen Bedingungen, die zwischen quickz und dem Personenbeförderungsunternehmer vereinbart werden (sofern vorhanden), (iii) den in der quickz-App angezeigten Sonderbedingungen (z.B. Beschreibung der quickz Services) sowie (iv) anderen Bedingungen, auf die in der Vereinbarung ausdrücklich Bezug genommen wird und die die Nutzung der quickz Services regeln.



3. Pflichten des Personenbeförderungsunternehmers


3.1 Allgemeine Pflichten

3.1.1 Als alleiniger Erbringer der Transportdienstleistungen obliegt es dem Personenbeförderungsunternehmer sicherzustellen und zu garantieren, dass sowohl er selbst als auch etwaige Fahrer:


(i) sämtliche zum Zeitpunkt der Transportdienstleistungen geltenden Gesetze, Verordnungen, behördlichen Anordnungen, Richtlinien usw. am jeweiligen Ort der Transportdienstleistungen in vollem Umfang einhalten, darunter beispielsweise das PBefG, die PBZugV, die FeV, die BOKraft, das StVG, die StVO sowie die jeweils einschlägigen Taxenordnungen und Taxitarifordnungen;


(ii) alle gemäß den geltenden Vorschriften erforderlichen Konzessionen, Erlaubnisse, Lizenzen, Genehmigungen, Berechtigungen usw. für die Erbringung der Transportdienstleistungen besitzen, dokumentieren und entsprechend aufrechterhalten, einschließlich gültiger Fahrerlaubnisse für die jeweilige Fahrzeugklasse, Fahrgastbeförderungserlaubnisse, Genehmigungen zur Personenbeförderung gemäß dem PBefG, Kfz-Versicherung und Haftpflichtversicherung usw.; und


(iii) die Transportdienstleistungen stets in professioneller Weise erbringen und dabei die jeweilige Geschäftsethik für die Erbringung dieser Transportdienstleistungen gemäß den geltenden Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Anordnungen, Richtlinien usw. (z.B. PBefG, PBZugV, FeV, BOKraft, StVG, StVO sowie die jeweils einschlägigen Taxenordnungen und Taxitarifordnungen) einhalten. Dabei setzen sie sich dafür ein, die Anfragen der App-Nutzer über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus im besten Interesse der App-Nutzer zu erfüllen.


Auf Anforderung von quickz müssen die erforderlichen Nachweise für die in (ii) genannten Konzessionen, Erlaubnisse, Lizenzen, Genehmigungen, Berechtigungen usw. unverzüglich schriftlich vorgelegt werden. Dies erfolgt, ohne dass quickz jedoch eine entsprechende Überprüfungspflicht auferlegt wird.


3.1.2. quickz ist befugt, sämtliche Informationen an die zuständigen Steuerbehörden weiterzuleiten, die gemäß der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung erforderlich sind. Dies schließt, jedoch nicht ausschließlich, sämtliche Entgelte mit ein, die dem Personenbeförderungsunternehmer in Verbindung mit seinen Aktivitäten auf der quickz Plattform gezahlt oder gutgeschrieben werden. Sollte der Personenbeförderungsunternehmer die gemäß der genannten Richtlinie geforderten Informationen nicht bereitstellen, behält sich quickz das Recht vor: (i) das Konto des Personenbeförderungsunternehmers zu kündigen, (ii) dem Personenbeförderungsunternehmer die erneute Anmeldung auf der quickz-Plattform zu verweigern und (iii) die Auszahlung der Fahrpreise an den Personenbeförderungsunternehmer auszusetzen, solange die geforderten Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden.


3.1.3 Der Personenbeförderungsunternehmer ist dazu verpflichtet, sämtliche steuerlichen Verpflichtungen gemäß deutschem Recht im Zusammenhang mit der Erbringung der Transportdienstleistungen vollständig zu erfüllen. Sollte die Steuerbehörde von quickz verlangen, Informationen über die Aktivitäten des Personenbeförderungsunternehmers und/oder seiner Fahrer bereitzustellen, ist quickz berechtigt, der Steuerbehörde die Informationen über die Aktivitäten des Personenbeförderungsunternehmers und/oder seiner Fahrer zur Verfügung zu stellen, soweit quickz gemäß deutschem Recht dazu verpflichtet ist. Der Personenbeförderungsunternehmer ist verantwortlich für alle staatlichen Gebühren, Ansprüche, Zahlungen, Bußgelder und sonstigen steuerlichen Verpflichtungen, die quickz aufgrund oder im Zusammenhang mit den steuerlichen Verpflichtungen, die der Personenbeförderungsunternehmer nicht erfüllt hat, entstehen.


3.1.4 Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, auf eigene Kosten alles zur Verfügung zu stellen und zu warten bzw. warten zu lassen, was gesetzlich vorgeschrieben und/oder für die Durchführung der Transportdienstleistungen durch ihn selbst oder seine Fahrer erforderlich ist. Dies schließt unter anderem Fahrzeuge, Smartphones und andere erforderliche Ausrüstungsgegenstände ein. Alle Kosten, die während der Durchführung der Transportdienstleistungen anfallen, wie Treibstoff, mobile Datentarife, eventuelle Leasinggebühren für eingesetzte Fahrzeuge, Versicherungen, relevante Unternehmens- oder Lohnsteuern usw., gehen zu Lasten des Personenbeförderungsunternehmers. Der Personenbeförderungsunternehmer sollte beachten, dass die Nutzung der quickz-App zu einem erhöhten Datenverbrauch im Rahmen des mobilen Datentarifs führen kann, weshalb quickz empfiehlt, einen Datenplan mit unbegrenzter oder hoher Datennutzungskapazität zu wählen.


3.1.5 Der Personenbeförderungsunternehmer ist dazu verpflichtet, quickz stets aktuelle Informationen und Daten gemäß der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen. Auf Anforderung von quickz muss der Personenbeförderungsunternehmer die entsprechenden Informationen und Daten unverzüglich bereitstellen, ohne dass quickz jedoch eine Überprüfungspflicht auferlegt wird.


3.1.6 Im Falle einer schuldhaften Verletzung der in den Klauseln 3.1.1 bis 3.1.4 geregelten Pflichten durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer stellt der Personenbeförderungsunternehmer quickz von sämtlichen Ansprüchen und Schadensersatzforderungen seitens App-Nutzer und/oder anderer Dritter (einschließlich öffentlich-rechtlicher Behörden, Ämter und sonstiger Stellen usw.), die gegen quickz in diesem Zusammenhang erhoben werden, sowie von den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung vollständig frei.


3.2 Annahme von Aufträgen für Transportdienstleistungen

3.2.1 Allein der Personenbeförderungsunternehmer trifft die Entscheidung, wann, wie lange und mit welchem Fahrzeug bzw. Fahrer die Transportdienstleistung angeboten und erbracht wird. Dabei sind die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben (wie z.B. das PBefG, die PBZugV, die FeV, die BOKraft, das StVG, die StVO sowie die jeweils einschlägigen Taxenordnungen und Taxitarifordnungen) zu beachten. Ebenso liegt es in der alleinigen Verantwortung des Personenbeförderungsunternehmers, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben, sowie in seinem eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung, zu entscheiden, ob er eine von quickz vermittelte Anfrage eines App-Nutzers für eine Transportdienstleistung annimmt oder ablehnt. Zudem hat der Personenbeförderungsunternehmer jederzeit die Freiheit, nicht von quickz vermittelte Beförderungsaufträge anzunehmen und durchzuführen.


3.2.2 Mit der Annahme einer von quickz vermittelten Anfrage für eine Transportdienstleistung kommt ein rechtsverbindlicher Beförderungsvertrag über die betreffende Transportdienstleistung ausschließlich zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem von quickz vermittelten App-Nutzer zustande.


3.2.3 Falls der Personenbeförderungsunternehmer einen Beförderungsvertrag über eine Transportdienstleistung mit einem App-Nutzer nach den geltenden Vertragsbedingungen und unter Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben, insbesondere im Hinblick auf Betriebs- und Beförderungspflichten (z.B. §§ 21 ff. PBefG, §§ 13 ff. BOKraft und die jeweiligen Taxenordnungen), wirksam kündigt oder storniert, ist er dazu verpflichtet, quickz umgehend darüber zu informieren. Infolgedessen darf quickz die betreffende Anfrage für eine Transportdienstleistung anderen Personenbeförderungsunternehmern erneut zur Annahme anbieten.


3.2.4 Sollten App-Nutzer und/oder andere Dritte gegenüber quickz Ansprüche geltend machen, weil der Personenbeförderungsunternehmer eine angenommene Anfrage für eine Transportdienstleistung storniert hat oder die bestellte Transportdienstleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbracht hat, wird der Personenbeförderungsunternehmer quickz von diesen Ansprüchen sowie allen daraus resultierenden Schäden (einschließlich angemessener Kosten für die Rechtsverteidigung) freistellen, sofern der Personenbeförderungsunternehmer für diese Umstände verantwortlich ist.


4. Registrierung der Fahrer

4.1 Über das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto muss der Personenbeförderungsunternehmer die Fahrer, die für ihn tätig sind (einschließlich seiner selbst, falls er sich selbst als Fahrer registriert), sowie deren Fahrzeuge entsprechend registrieren und die erforderlichen Informationen und Unterlagen hochladen. Nach abgeschlossener Registrierung stellt quickz jedem registrierten Fahrer des Personenbeförderungsunternehmers ein persönliches Fahrer-Konto zur Verfügung.


4.2 Der Personenbeförderungsunternehmer trägt die Verantwortung dafür und haftet dafür, dass seine Fahrer diese AGB kennen und einhalten. Die Fahrer dürfen in keiner Weise im Namen von quickz handeln, Erklärungen abgeben oder Verträge abschließen, wenn sie Transportdienstleistungen gegenüber den jeweiligen App-Nutzern erbringen. Die Fahrer sind ausschließlich den Anweisungen des Personenbeförderungsunternehmers unterworfen. quickz gibt keine Vorgaben bezüglich der Arbeitszeit, des Arbeitsorts, der Fahrtroute oder der zu befördernden Passagiere weder an die Fahrer noch an die Personenbeförderungsunternehmer.


5. Zugang zu den quickz Services


5.1 Leistungen von quickz

5.1.1 Die quickz Services ermöglichen es dem Personenbeförderungsunternehmer, App-Nutzer, die nach einem Transportdienstleister suchen, zu erreichen. quickz bietet lediglich Vermittlungsdienste an und ist weder berechtigt noch verpflichtet noch in der Lage, selbst Transportdienstleistungen für die jeweiligen App-Nutzer zu erbringen. Der Vertrag zur Erbringung der Transportdienstleistung wird ausschließlich zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem jeweiligen App-Nutzer geschlossen. Dabei handelt der Personenbeförderungsunternehmer bei Vertragsschluss und während der Durchführung der Transportdienstleistung im eigenen Namen, in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung.


5.1.2 quickz stellt dem Personenbeförderungsunternehmer die Möglichkeit der In-App Zahlungen gemäß den Regelungen in Klausel 6.4 sowie ein Abrechnungssystem zur Verfügung. Die Nutzung dieser Dienste ist jedoch weder für den Personenbeförderungsunternehmer noch für seine Fahrer oder die App-Nutzer verpflichtend.


5.2 Nutzungsrechte

5.2.1 Für die Laufzeit der Vereinbarung gewährt quickz dem Personenbeförderungsunternehmer und seinen Fahrern eine entgeltliche, nicht ausschließliche, widerrufliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der quickz Services in Deutschland gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung.


5.2.2 Der Personenbeförderungsunternehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung der erforderlichen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der quickz Services auf eigene Kosten. Dies umfasst unter anderem ein internetfähiges Endgerät, die ordnungsgemäße Konfiguration und Leistungsfähigkeit des Endgeräts, die Aktualisierung der erforderlichen Software und den Zugang zum Internet.


5.2.3 Dem Personenbeförderungsunternehmer und seinen Fahrern ist insbesondere ausdrücklich untersagt (wobei der Personenbeförderungsunternehmer sicherstellt und haftet, dass seine Fahrer diese Verbote beachten):


(i) die quickz-App oder andere Software von quickz ganz oder teilweise zu kopieren, vermieten oder leasen, zu bearbeiten oder anderweitig zu verändern oder Unterlizenzen dafür zu erteilen;


(ii) den Quellcode der quickz-App, des quickz Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des Fahrer-Kontos oder anderer Software von quickz zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder auf andere Weise zu versuchen, diesen zu erhalten;


(iii) die quickz-App, das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto oder das Fahrer-Konto in irgendeiner Weise zu modifizieren oder modifizierte Versionen davon zu verwenden;


(iv) Dateien zu übertragen, die Viren, beschädigte Dateien oder andere Programme enthalten, die den Betrieb der quickz-App, des quickz Personenbeförderungsunternehmer-Kontos oder des Fahrer-Kontos schädigen oder beeinträchtigen können;


(v) unbefugten Zugriff auf die quickz-App, das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto oder das Fahrer-Konto zu erlangen oder zu versuchen, dies zu tun;


(vi) das verwendete Mobilgerät auf Hardware- oder Betriebssystemebene in einer Weise zu rooten, jailbreaken oder zu modifizieren, die den Herstelleranweisungen widerspricht und das Gerät anfällig für mobile Bedrohungen macht. Der Personenbeförderungsunternehmer erkennt an, dass quickz nicht für Verluste im Zusammenhang mit der Nutzung eines solchen modifizierten Mobilgeräts haftet und dass quickz nicht verpflichtet ist, die Nutzung eines solchen Geräts zu unterstützen.


(vii) Programme oder Skripte zu starten oder starten zu lassen, um Teile der mobilen Anwendung und/oder Websites oder Daten von quickz zu scrapen, zu indexieren, zu überwachen oder anderweitig Data Mining zu betreiben oder dies einem Dritten zu gestatten.


(viii) Zugangsdaten für die quickz-App in Drittanbieter-Apps einzugeben und sich über Drittanbieter-Portale in das quickz-Fahrer- oder Personenbeförderungsunternehmer-Konto einzuloggen, es sei denn, es handelt sich um offizielle Partner von quickz. Gleiches gilt für die Verknüpfung und Verbindung mit Apps von Drittanbietern durch Eingabe der Zugangsdaten für die quickz-App.


Die vorstehenden Regelungen beschränken keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer, insbesondere nicht solche, die sich aus § 69d Abs. 1 i.V.m. § 69c Nr. 1 und Nr. 2 UrhG; § 69d Abs.2 UrhG sowie §§ 69e Abs.1 Nr. 1 bis 3 ergeben, innerhalb der Grenzen von § 69e Abs. 2 Nr. 1 bis 3 UrhG. Dies bedeutet, dass die gesetzlichen Rechte, die dem Personenbeförderungsunternehmer und seinen Fahrern zustehen, von den oben genannten Bestimmungen nicht eingeschränkt werden und weiterhin in vollem Umfang gelten.


5.2.4 Die Lizenz zur Nutzung erlischt automatisch und zeitgleich mit der Beendigung der Vereinbarung. In diesem Zusammenhang obliegt es dem Personenbeförderungsunternehmer und liegt in seiner Verantwortung, sicherzustellen, dass sowohl er selbst als auch seine Fahrer die Verwendung der quickz-App, des quickz Personenbeförderungsunternehmer-Kontos und des Fahrer-Kontos unverzüglich nach Beendigung der Vereinbarung einstellen. Im Falle der Vereinbarungsbeendigung behält sich quickz das Recht vor, das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto bzw. das Fahrer-Konto ohne vorherige Ankündigung zu sperren.


5.2.5 Falls quickz dem Personenbeförderungsunternehmer Schilder, Aufkleber oder andere Zeichen (nachfolgend als "Zeichen" bezeichnet) zur Verfügung stellt, die auf die Marke quickz hinweisen oder anderweitig anzeigen, dass der Personenbeförderungsunternehmer die Vermittlungsdienste von quickz nutzt, gewährt quickz dem Personenbeförderungsunternehmer und seinen etwaigen Fahrern eine nicht-exklusive, widerrufliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung dieser Zeichen. Diese Lizenz dient ausschließlich dem Zweck, anzuzeigen, dass der Personenbeförderungsunternehmer Transportdienstleistungen unter Verwendung der Vermittlungsdienste von quickz anbietet. Nach Beendigung der Vereinbarung ist der Personenbeförderungsunternehmer dafür verantwortlich, sämtliche Zeichen, die auf die Marke quickz hinweisen, unverzüglich zu entfernen und, nach Rücksprache mit quickz, zurückzugeben oder zu entsorgen. Die Entsorgung muss auf Wunsch von quickz vom Personenbeförderungsunternehmer unverzüglich nachgewiesen werden.


5.2.6 Die Anmeldung zur Nutzung der quickz Services und deren Inanspruchnahme haben keine Auswirkungen auf die etwaige Inhaberschaft und Kontrolle von geistigen Eigentumsrechten des Personenbeförderungsunternehmers.


5.2.7 Alle Urheberrechte und Markenrechte, einschließlich des Quellcodes, der Datenbanken, Logos und visuellen Designs, sind Eigentum von quickz und durch Urheberrechts-, Marken- und/oder Geschäftsgeheimnisgesetze sowie internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Durch die Nutzung der quickz Services erwerben weder der Personenbeförderungsunternehmer noch seine Fahrer Eigentumsrechte an geistigem Eigentum.


5.3 Bewertung, Aktivität und Ranking

5.3.1 Mit dem Ziel, einen qualitativ hochwertigen Service sicherzustellen und den App-Nutzern zusätzliche Sicherheit zu bieten, erkennt der Personenbeförderungsunternehmer an, dass App-Nutzer seine Fahrer bewerten und Feedback zur Qualität der bereitgestellten Transportdienstleistungen hinterlassen können. Die durchschnittliche Bewertung wird mit dem jeweiligen Fahrer-Konto verknüpft und kann von App-Nutzern, die Transportdienstleistungen anfordern, eingesehen werden. Es wird davon ausgegangen, dass App-Nutzer ihre Bewertungen und Kommentare nach bestem Wissen und Gewissen abgeben. Wenn quickz feststellt, dass eine Bewertung oder ein Kommentar unrichtig oder nicht in gutem Glauben abgegeben wurde, wird dieser nicht bei der Berechnung der Durchschnittsbewertung berücksichtigt.


5.3.2 Neben den Bewertungen gemäß Abschnitt 5.3.1 werden im Fahrerkonto die Aktivitäten der Personenbeförderungsunternehmer und ihrer Fahrer sowie relevante Aktivitätswerte angezeigt, um die Personenbeförderungsunternehmer bei der Beurteilung der Leistung ihrer Fahrer zu unterstützen.


5.3.3 quickz ermöglicht App-Nutzern die Auswahl verfügbarer Transportdienstleistungen anhand von Fahrzeugkategorien (Basis, Comfort, Family, Family+ und Premium Black) und den entsprechenden Fahrpreisen. Wenn mehrere Transportdienstleistungen in der ausgewählten Kategorie verfügbar sind, vermittelt quickz (sofern der betreffende Personenbeförderungsunternehmer dies annimmt, wie in Abschnitt 3.2 beschrieben) die Transportdienstleistung des Personenbeförderungsunternehmers, dessen Fahrer sich am nächsten zum App-Nutzer befindet.


5.4 Verarbeitung Personenbezogener Daten und sonstiger Daten / Datenschutz

5.4.1 quickz erfasst personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fahrzeuginformationen, Kennzeichen und standortbezogene Informationen vom Personenbeförderungsunternehmer und seinen Fahrern, um die quickz Services wie vorgesehen zu ermöglichen.


5.4.2 quickz hat Zugriff auf alle personenbezogenen und anderen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der quickz Services durch den Personenbeförderungsunternehmer, seine Fahrer oder App-Nutzer bereitgestellt oder generiert werden. Sofern in unseren Datenschutzbestimmungen unter http://quickz.eu/legal (nachfolgend "unsere Datenschutzbestimmungen") und den geltenden Gesetzen nichts Abweichendes vorgesehen ist, behält quickz den Zugriff auf diese Daten auch nach Beendigung der Vereinbarung zwischen dem Personenbeförderungsunternehmen und quickz.


5.4.3 Der jeweilige Personenbeförderungsunternehmer oder seine Fahrer haben Zugang zu personenbezogenen und anderen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der quickz Services durch sie oder die App-Nutzer bereitgestellt oder generiert werden, in dem Umfang, wie quickz diesen Zugang über das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto und/oder das Fahrer-Konto in der quickz-App bereitstellt. Gesetzliche Rechte auf Zugang zu Daten (wie unter anderem in unseren Datenschutzbestimmungen dargestellt) bleiben hiervon unberührt. Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit dieser Daten zu ergreifen und unsere Datenschutzbestimmungen sowie geltende Gesetze einzuhalten.


5.4.4 Die rechtswidrige Verwendung personenbezogener Daten (einschließlich personenbezogener Daten von App-Nutzern) durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer ist strengstens untersagt.


5.4.5 Jegliche rechtswidrige oder vertragswidrige Nutzung von personenbezogenen Daten, einschließlich der personenbezogenen Daten von App-Nutzern, durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer ist strikt untersagt.


5.4.6 quickz und der Personenbeförderungsunternehmer schließen hiermit die im Anhang beigefügte Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten ab, die die Einzelheiten der Datenverarbeitung und -übermittlung sowie die Beziehung und Verantwortlichkeiten von quickz und dem Personenbeförderungsunternehmer im Rahmen dieser Vertragsbeziehung im Einklang mit geltendem Recht regelt.


5.4.7 Personenbezogene Daten werden von quickz an Dritte (einschließlich anderer Personenbeförderungsunternehmen und deren Fahrer) nur gemäß unseren Datenschutzbestimmungen weitergegeben.


6. Zahlungen, Gebühren, Rechnungsstellung


6.1 Fahrpreis - Abrechnung, Preise/Entgelt

6.1.1 Der Personenbeförderungsunternehmer hat das Recht, für jede von quickz vermittelte Transportdienstleistung dem entsprechenden App-Nutzer einen Fahrpreis zu erheben. Es liegt in der Verantwortung des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer sicherzustellen, dass sie jederzeit die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften für Beförderungsentgelte im Taxenverkehr einhalten.


6.1.2 Die Festlegung des Fahrpreises erfolgt durch Vereinbarung zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem App-Nutzer unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben für Beförderungsentgelte im Taxenverkehr, die sich beispielsweise aus §§ 47 Abs. 3, 51 PBefG, § 37 BOKraft sowie den entsprechenden Taxitarifordnungen ergeben.


6.1.3 Falls es gemäß den gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften für Beförderungsentgelte im Taxiverkehr, wie sie beispielsweise in §§ 47 Abs. 3, 51 PBefG, § 37 BOKraft und den jeweils geltenden Taxitarifordnungen festgelegt sind, notwendig oder erlaubt ist, für bestimmte Strecken oder im Falle von vorherigen Buchungen Festpreise festzulegen oder den Fahrpreis innerhalb bestimmter Mindest- und Höchstpreise vor Fahrtantritt mit dem App-Nutzer zu vereinbaren, können quickz und der Personenbeförderungsunternehmer im Einklang mit den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen die relevanten Fahrpreise abstimmen. Diese werden dann in der quickz-App hinterlegt. Wenn der App-Nutzer jedoch sein Reiseziel während der Fahrt ändert, wird der Personenbeförderungsunternehmer gemäß den gesetzlichen und/oder behördlichen Vorgaben für Beförderungsentgelte im Taxenverkehr einen alternativen Fahrpreis berechnen, sofern dies erforderlich ist.


6.1.4 Nach jeder erbrachten Transportdienstleistung erstellt quickz im Namen und Auftrag des Personenbeförderungsunternehmers eine Rechnung und leitet sie an den App-Nutzer weiter. Die Rechnung enthält verschiedene Informationen, darunter den Firmennamen des Personenbeförderungsunternehmers, seine Adresse, die Genehmigungsnummer, das Datum, den Start- und Endzeitpunkt der Fahrt, den Start- und Endpunkt der Fahrt, den Nettofahrpreis und die anfallende Umsatzsteuer für die betreffende Transportdienstleistung. Diese Rechnungen stehen dem Personenbeförderungsunternehmer über sein quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto zur Verfügung. Der Personenbeförderungsunternehmer wird die Rechnungen in regelmäßigen Abständen (z.B. wöchentlich) überprüfen und quickz umgehend benachrichtigen, wenn er Fehler in der Rechnung feststellt.


6.1.5 Die App-Nutzer haben die Möglichkeit, dem Personenbeförderungsunternehmer oder dessen Fahrer nach Abschluss der Transportdienstleistung ein Trinkgeld zu geben. Dieses Trinkgeld hat keinen Einfluss auf die Höhe der quickz-Gebühren gemäß Abschnitt 6.2, die für die Nutzung der quickz-Services zu zahlen sind. quickz erhebt auch keine Provision auf das Trinkgeld, das von den App-Nutzern gezahlt wird. Der Personenbeförderungsunternehmer ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Erhalt des Trinkgeldes durch ihn selbst oder seine Fahrer ergeben, erfüllt werden.


6.1.6 Wenn quickz einen begründeten Verdacht auf Manipulation des Fahrpreises oder Betrug seitens des Personenbeförderungsunternehmers oder seiner Fahrer hat, behält sich quickz das Recht vor, das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto vorübergehend (d.h. für die Dauer der Untersuchung des Vorfalls) zu sperren.


6.2 quickz Gebühren

6.2.1 Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, quickz Gebühren für die Nutzung der quickz Services zu entrichten. Diese Gebühren werden auf Grundlage des jeweiligen Fahrpreises für jede erbrachte Transportdienstleistung berechnet. Der genaue Betrag der quickz Gebühren wird dem Personenbeförderungsunternehmer per E-Mail, über die quickz-App, das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto oder auf andere Weise mitgeteilt. Es ist zu beachten, dass die quickz Gebühren je nach (i) Angebot und Nachfrage nach den von quickz vermittelten Transportdienstleistungen, (ii) den spezifischen Merkmalen der durchgeführten Fahrt und (iii) geltenden Angeboten/Aktionen variieren können. Dennoch werden die quickz Gebühren die zuvor mitgeteilten "quickz Höchstgebühren" nicht überschreiten dürfen.


6.2.2 Der Personenbeförderungsunternehmer erkennt an, dass die quickz Gebühren und die quickz Höchstgebühren gelegentlich angepasst werden können. quickz wird dem Personenbeförderungsunternehmer mindestens fünfzehn (15) Tage vor einer solchen Änderung eine schriftliche Mitteilung über diese Änderungen auf einem dauerhaften Datenträger zukommen lassen. Diese Änderungen treten automatisch zum angekündigten Datum in Kraft und erfordern keine Zustimmung des Personenbeförderungsunternehmers. Das Recht des Personenbeförderungsunternehmers, den Vertrag wegen einer solchen Änderung zu kündigen, bleibt davon unberührt.


6.2.3 Der Personenbeförderungsunternehmer ist dazu verpflichtet, die quickz Gebühren und sonstigen Gebühren innerhalb der in den zugrundeliegenden Rechnungen von quickz angegebenen Zahlungsfristen zu begleichen. Diese Fristen dürfen nicht kürzer als sieben (7) Tage sein und werden in der Regel monatlich festgesetzt. Im Falle eines Zahlungsverzugs des Personenbeförderungsunternehmers ist quickz berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu erheben. Alle mit der Forderungseinzug verbundenen Kosten trägt der Personenbeförderungsunternehmer. quickz behält sich das Recht vor, zusätzliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.


6.2.4 Der Personenbeförderungsunternehmer kann quickz Gebühren nur dann mit einem Gegenanspruch aufrechnen, wenn dieser Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


6.2.5 Der Personenbeförderungsunternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Zahlung von quickz Gebühren nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf der Vereinbarung beruht, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


6.3 Allgemeines zu Zahlungen

6.3.1 Der App-Nutzer hat die Möglichkeit, die erhaltene Transportdienstleistung nach eigenem Ermessen entweder über In-App-Zahlung (siehe Abschnitt 6.4) oder bar direkt beim Fahrer (siehe Abschnitt 6.5) zu bezahlen.


6.3.2 quickz übernimmt keine Verantwortung für die Zahlungen seitens des App-Nutzers und haftet daher gegenüber dem Personenbeförderungsunternehmer nicht, wenn der App-Nutzer (unabhängig davon, ob dies berechtigt oder unberechtigt ist) die Bezahlung der Transportdienstleistung verweigert. Jedoch wird quickz im Namen des Personenbeförderungsunternehmers eine Zahlungsaufforderung an den betreffenden App-Nutzer senden und den Personenbeförderungsunternehmer in angemessenem Umfang bei der Einziehung des Entgelts unterstützen.


6.3.3 Sowohl bei In-App-Zahlungen als auch bei Barzahlungen obliegt es dem Personenbeförderungsunternehmer, die geltenden Steuern und Abgaben gemäß den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen abzuführen.


6.3.4 Es ist dem Personenbeförderungsunternehmer und seinem Fahrer nicht gestattet, die In-App-Zahlung eines App-Nutzers ohne triftigen Grund abzulehnen oder Einfluss auf die vom App-Nutzer gewählte Zahlungsmethode zu nehmen. Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung seitens des Personenbeförderungsunternehmers oder seines Fahrers ist quickz berechtigt, unbeschadet anderer Rechte von quickz, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 50 Euro vom Personenbeförderungsunternehmer zu verlangen. Eine solche Vertragsstrafe wird auf einen von quickz geltend gemachten weiteren Schadenersatzanspruch angerechnet.


6.3.5 quickz behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen gelegentlich und vorübergehend Promo-Codes (auch als Gutscheinkarten bekannt) an App-Nutzer zu verteilen, zu Werbezwecken. Der Personenbeförderungsunternehmer wird sich an derartigen Aktionen beteiligen. Promo-Codes dürfen ausschließlich für In-App-Zahlungen verwendet werden. quickz erstattet dem Personenbeförderungsunternehmer den entsprechenden Wert, wobei quickz berechtigt ist, die geschuldeten Beträge mit den quickz Gebühren gemäß Abschnitt 6.2 zu verrechnen. Im Falle eines begründeten Verdachts auf betrügerische oder illegale Verwendung von Promo-Codes durch den Personenbeförderungsunternehmer oder seine Fahrer kann quickz den Promo-Code stornieren. In einem solchen Fall erfolgt keine Erstattung des ausstehenden Betrags an den Personenbeförderungsunternehmer durch quickz.


6.4 In-App Zahlungen

6.4.1 Unter Berücksichtigung der Regelungen in den Abschnitten 6.4.4 und 6.5 handelt quickz im Auftrag des Personenbeförderungsunternehmers, den Fahrpreis für die erbrachte Transportdienstleistung (einschließlich der entsprechenden Steuern und anderer gesetzlicher Gebühren, Kosten und Abgaben, sowie eines gegebenen Trinkgeldes) von den App-Nutzern bargeldlos über In-App-Zahlungen gemäß den von quickz angegebenen Zahlungsmethoden entgegen. Die angenommenen Geldbeträge werden dann dem Personenbeförderungsunternehmer zur Verfügung gestellt, indem sie an die von diesem mitgeteilte Kontoverbindung weitergeleitet werden. Der Personenbeförderungsunternehmer erteilt bereits jetzt diesen Auftrag an quickz, welcher von quickz angenommen wird.


6.4.2 Die Zahlungsverpflichtung des App-Nutzers gegenüber dem Personenbeförderungsunternehmer wird erfüllt, sobald quickz den Zahlungsbetrag endgültig und unwiderruflich erhalten hat.


6.4.3 Die In-App-Zahlung erfolgt mithilfe der vom App-Nutzer aus den von quickz angebotenen Zahlungsmethoden ausgewählten Zahlungsmethode. quickz behält sich ausdrücklich das Recht vor, angebotene Zahlungsmethoden nicht mehr zur Verfügung zu stellen oder zusätzliche Zahlungsmethoden anzubieten.


6.4.4 App-Nutzer können bargeldlose In-App-Zahlungen für Transportdienstleistungen nur durchführen, wenn sie sich ordnungsgemäß in der quickz-App registriert haben. Dies erfordert die Angabe erforderlicher Informationen, die Festlegung eines Benutzernamens, die Einrichtung eines individuellen Passworts, die Auswahl einer Zahlungsmethode und die Bereitstellung entsprechender Zahlungsinformationen gemäß Abschnitt 3.3 und Abschnitt 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für App-Nutzer. Alle von den App-Nutzern an quickz getätigten In-App-Zahlungen, einschließlich anfallender Steuern, gesetzlicher Gebühren, Kosten, Abgaben und Trinkgelder, werden wöchentlich auf das Bankkonto des Personenbeförderungsunternehmers überwiesen, sobald sie endgültig und unwiderruflich von den App-Nutzern eingegangen sind. quickz ist befugt, die fälligen quickz-Gebühren gemäß Abschnitt 6.2, einschließlich quickz-Gebühren für Barzahlungen gemäß Abschnitt 6.5, sowie eventuell fällige Vertragsstrafen gemäß Vereinbarung mit den In-App-Zahlungen an den Personenbeförderungsunternehmer zu verrechnen.


6.4.5 Der Personenbeförderungsunternehmer hat jederzeit die Möglichkeit, über sein quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto Zugriff auf die In-App-Zahlungsberichte zu erhalten und diese entsprechend zu überprüfen. Die In-App-Zahlungsberichte enthalten Informationen über den Betrag der jeweiligen In-App-Zahlungen sowie unter anderem die Beträge für die quickz-Gebühren und die fälligen Vertragsstrafen.


6.4.6 Falls quickz die In-App-Zahlung des App-Nutzers nicht endgültig und unwiderruflich einziehen kann (z.B. aufgrund der Ablehnung einer Kreditkarte oder unzureichender Deckung), entstehen für den Personenbeförderungsunternehmer keinerlei Ansprüche gegenüber quickz auf Zahlung des entsprechenden Fahrpreises. Jedoch wird quickz den Personenbeförderungsunternehmer angemessen unterstützen, um den ausstehenden Fahrpreis vom betreffenden App-Nutzer einzufordern.


6.4.7 Vor der Bereitstellung der jeweiligen Transportdienstleistung ist der Personenbeförderungsunternehmer verpflichtet, zu überprüfen oder durch seinen Fahrer überprüfen zu lassen, ob die Transportdienstleistung tatsächlich dem richtigen App-Nutzer angeboten wird oder ob der App-Nutzer ausdrücklich bestätigt hat, dass er anderen Mitfahrern erlaubt hat, unter dem Konto des betreffenden App-Nutzers zu fahren. Wenn der Personenbeförderungsunternehmer oder sein Fahrer einen Fehler bei der Identifizierung des App-Nutzers macht, für den er verantwortlich ist, und die In-App-Zahlung einer Person belastet wird, die die Transportdienstleistung weder bestellt noch für einen anderen Mitfahrer genehmigt hat, erstattet quickz dieser Person den Fahrpreis. In einem solchen Fall hat der Personenbeförderungsunternehmer keinen Anspruch darauf, den Fahrpreis von quickz zu erhalten. Des Weiteren behält sich quickz das Recht vor, vom Personenbeförderungsunternehmer für jede von ihm verschuldete, fehlerhaft ausgeführte In-App-Zahlung eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 50 Euro zu verlangen.


6.4.8 Falls quickz aufgrund fehlender oder fehlerhafter Bankkontodaten, die der Personenbeförderungsunternehmer im quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto eingegeben hat, die nach den Regelungen von Abschnitt 6.4 geschuldeten Beträge nicht überweisen kann, wird quickz diese Zahlung für den Personenbeförderungsunternehmer bis zu 180 Kalendertage lang aufbewahren. Sollte der Personenbeförderungsunternehmer trotz entsprechender Mitteilung von quickz innerhalb dieses Zeitraums seine korrekten Bankkontodaten nicht übermitteln, erlischt sein Anspruch auf Auszahlung des betreffenden Geldbetrags.


6.4.9 Falls quickz oder der Personenbeförderungsunternehmer ihren Verpflichtungen gemäß Abschnitt 6.4 nicht nachkommen, ist die jeweils andere Partei berechtigt, Schadensersatz zu fordern. Die Pflicht zur Zahlung von Schadensersatz durch quickz und deren Begrenzungen werden gemäß Abschnitt 7.2 festgelegt.


6.5 Zahlungen in bar

Im Falle, dass der App-Nutzer das Entgelt für die erbrachte Transportdienstleistung direkt in bar an den Fahrer zahlt, ist der Fahrer verpflichtet, das Entgelt zu kassieren und dem App-Nutzer eine entsprechende Quittung gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen über den gezahlten Betrag auszustellen. Der Personenbeförderungsunternehmer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Fahrer diese Verpflichtung erfüllen und haftet dafür.


Der Personenbeförderungsunternehmer gewährleistet, dass seine Fahrer jederzeit in der Lage sind, bar Zahlungen für das Entgelt zu akzeptieren und gegebenenfalls Wechselgeld auszugeben. Es liegt in der Verantwortung des Personenbeförderungsunternehmers sicherzustellen, dass bei der Annahme und Abwicklung von Barzahlungen stets die geltenden gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.


7. Verfügbarkeit, Haftung


7.1 Verfügbarkeit

Die quickz-Dienste, zu denen die quickz-App, das Fahrer-Konto, das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto und die In-App-Zahlung gehören, werden in dem Zustand und der Verfügbarkeit zur Verfügung gestellt, wie sie sind.


7.1.2 quickz gibt keine Garantie oder Gewährleistung dafür, dass die quickz-Dienste kontinuierlich, unterbrechungsfrei und fehlerfrei verfügbar sind. Der Personenbeförderungsunternehmer ist sich bewusst, dass die quickz-Dienste aufgrund von Störungen und Wartungsarbeiten zeitweise nicht verfügbar sein können. Daher hat der Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer keinen Anspruch auf eine durchgehende, ununterbrochene und fehlerfreie Verfügbarkeit der quickz-Dienste. Trotzdem strebt quickz danach, eine möglichst hohe Verfügbarkeit zu gewährleisten und Störungen oder Unterbrechungen der quickz-Dienste so gering wie möglich zu halten.


7.1.3 Die quickz Services bieten dem Personenbeförderungsunternehmer und/oder seinen Fahrern keine Gewähr oder Garantie dafür, dass ihre Nutzung zur Bestellung von Transportdienstleistungen durch die App-Nutzer führt. Dies hängt ausschließlich vom Verhalten der App-Nutzer ab.


7.2 Haftung

Soweit aus der Vereinbarung, insbesondere diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nichts anderes hervorgeht, sind beide Parteien bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten gemäß den gesetzlichen Vorschriften haftbar.


7.2.2 Da der Vertrag zur Erbringung der Transportdienstleistung ausschließlich zwischen dem jeweiligen Personenbeförderungsunternehmer und dem App-Nutzer geschlossen wird und quickz lediglich als Vermittler fungiert, trägt quickz keinerlei Verantwortung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem App-Nutzer entstehen (z.B. Fahrzeugbeschädigung, Unfall usw.).


7.2.3 quickz übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch unsachgemäße, ungeeignete oder nicht bestimmungsgemäße Nutzung der quickz-Dienste durch Personenbeförderungsunternehmer, Fahrer und/oder App-Nutzer verursacht werden.


7.2.4 In allen anderen Fällen haftet quickz uneingeschränkt, sofern dies nicht gesetzlich beschränkt ist. Dies schließt ein:


(i) Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,

(ii) Haftung für Schäden, die aufgrund von vorsätzlichen Handlungen oder grober Fahrlässigkeit von quickz im Zusammenhang mit Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit entstehen,

(iii) Haftung für die schuldhafte Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sogenannte "Kardinalpflichten"),

(iv) Haftung im Fall der Nichterfüllung einer Garantie,

(v) Haftung, wenn quickz ein Beschaffungsrisiko übernommen hat,

(vi) Haftung, wenn ein Mangel von quickz arglistig verschwiegen wurde, und

(vii) Haftung in Fällen von Betrug oder arglistiger Täuschung. Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen von quickz, die dem Personenbeförderungsunternehmer eine Rechtsposition verschaffen, welche ihm die Vereinbarung nach ihrem Inhalt und Zweck gerade gewähren soll, sowie Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf die der Personenbeförderungsunternehmer regelmäßig vertrauen darf.


Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung von quickz auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.


7.2.5 Die etwaige zwingende gesetzliche Haftung, wie sie beispielsweise durch das Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, bleibt davon unberührt.


7.2.6 In allen anderen Fällen ist die Haftung von quickz ausgeschlossen.


7.2.7 Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 7.2 gelten ebenfalls für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie andere Personen, für deren Verschulden quickz gemäß den gesetzlichen Vorschriften haftet.


8. Laufzeit, Kündigung


8.1 Die Vereinbarung ist zeitlich unbegrenzt gültig.


8.2 Der Personenbeförderungsunternehmer kann die Vereinbarung jederzeit durch Benachrichtigung von quickz per E-Mail an [email protected] mit einer Kündigungsfrist von mindestens 30 (dreißig) Tagen kündigen.


8.3 quickz behält sich das Recht vor, die Vereinbarung nach eigenem Ermessen mit einer Kündigungsfrist von 30 (dreißig) Tagen durch Mitteilung per E-Mail an den Personenbeförderungsunternehmer zu kündigen.


8.4 Beide Parteien haben das Recht, die Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich zu kündigen. Für quickz stellt ein wichtiger Grund insbesondere in den folgenden Fällen vor:


Beide Parteien haben das Recht, die Vereinbarung aus wichtigem Grund schriftlich ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:


8.4.1 Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Personenbeförderungsunternehmers oder Zurückweisung aufgrund fehlender Masse;


8.4.2 Eingetretene oder drohende Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Personenbeförderungsunternehmers, die die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung gefährdet;


8.4.3 Gesetzliche oder behördliche Verpflichtung von quickz zur Kündigung der Vereinbarung;


8.4.4 Wiederholte Verstöße des Personenbeförderungsunternehmers (auch durch seine Fahrer) gegen die anwendbaren allgemeinen Geschäftsbedingungen;


8.4.5 Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen durch den Personenbeförderungsunternehmer oder seine Fahrer, wie (i) mehrfache Nichtdurchführung einer angenommenen Transportdienstleistung ohne nachgewiesenen besonderen Grund; (ii) wiederholte, unberechtigte Verweigerung des Personenbeförderungsunternehmers oder seiner Fahrer zur Annahme von In-App-Zahlungen gemäß Abschnitt 6.3.4; (iii) Nichteinhaltung der Informations- und/oder Bereitstellungspflichten durch den Personenbeförderungsunternehmer gemäß Abschnitt 3.1.4; in Fällen, in denen solche Verletzungen geheilt werden können, jedoch erst nachdem quickz den Personenbeförderungsunternehmer unter Androhung der Kündigung aus wichtigem Grund und unter Einhaltung einer angemessenen Frist vergeblich aufgefordert hat, die Vertragsverletzung zu beheben;


8.4.6 Verstoß des Personenbeförderungsunternehmers und/oder seiner Fahrer gegen geltende Rechtsvorschriften und behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit dem Angebot und der Durchführung von Transportdienstleistungen;


8.4.7 Mehr als zweimalige substantiierte Beschwerden von App-Nutzern gegenüber quickz über den Personenbeförderungsunternehmer oder seine Fahrer innerhalb von zwölf (12) Monaten;


8.4.8 Betrügerische und manipulative Handlungen des Personenbeförderungsunternehmers bzw. seiner Fahrer im Rahmen der Inanspruchnahme der quickz Services und/oder der Angebot oder Ausführung von Transportdienstleistungen;


8.4.9 Versuchte oder vollendete Straftaten des Personenbeförderungsunternehmers bzw. seiner Fahrer im Zusammenhang mit der Erbringung der Transportdienstleistungen oder mit Auswirkungen auf diese;


8.4.10 Verlust des Gewerbescheins durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seiner Genehmigung zur Beförderung von Personen im Taxiverkehr;


8.4.11 Verlust der Berechtigung zur Führung eines Fahrzeugs und/oder der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch den Personenbeförderungsunternehmer, wenn dieser als Einzelunternehmer agiert, bzw. durch sämtliche Fahrer des Personenbeförderungsunternehmers, wenn dieser als Mehrwagenunternehmer agiert; und/oder


8.4.12 Schwere oder wiederholte vertrags- oder gesetzeswidrige Verwendung personenbezogener Daten, einschließlich personenbezogener Daten von App-Nutzern, durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer.


8.5 In den Fällen gemäß Abschnitt 8.4 behält sich quickz außerdem das Recht vor, den Zugang des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer zu den quickz-Diensten ohne vorherige Ankündigung auszusetzen und/oder zu sperren.


8.6 Sollte quickz vorübergehend oder dauerhaft die Nutzung der quickz-Dienste durch den Personenbeförderungsunternehmer und seine Fahrer einschränken, aussetzen oder beenden, wird quickz dem Personenbeförderungsunternehmer


8.6.1 vor oder gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Einschränkung oder Aussetzung bzw.


8.6.2 mindestens 30 Tage vor dem Zeitpunkt, zu dem eine vollständige Beendigung wirksam wird, eine entsprechende Begründung übermitteln. Diese Begründung wird die spezifischen Fakten oder Umstände umfassen, einschließlich einer Zusammenfassung von Mitteilungen Dritter, die zur Einschränkung, Aussetzung oder Kündigung geführt haben, sowie einen Verweis auf die maßgeblichen Gründe dafür.


8.7 quickz ist nicht dazu verpflichtet, eine derartige Begründung gemäß Abschnitt 8.6.2 innerhalb der Frist dem Personenbeförderungsunternehmer zur Verfügung zu stellen, wenn quickz:


8.7.1 aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung die vollständige Beendigung der Bereitstellung der Online-Vermittlungsdienste für den Personenbeförderungsunternehmer erforderlich ist und quickz nicht in der Lage ist, diese Kündigungsfrist einzuhalten; oder


8.7.2 sein Kündigungsrecht aus einem zwingenden Grund nach nationalem Recht (z.B. gemäß Ziff. 8.4), das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt; oder


8.7.3 nachweisen kann, dass der Personenbeförderungsunternehmer (einschließlich seiner Fahrer) wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat. In diesen Fällen wird quickz dem Personenbeförderungsunternehmer unverzüglich nach der Beendigung eine Begründung für seine Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung stellen.


8.8 quickz ist nicht verpflichtet, dem Personenbeförderungsunternehmer eine Begründung mitzuteilen, wenn quickz:


8.8.1 aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben die spezifischen Fakten oder Umstände und die entsprechenden Gründe nicht offenlegen kann; oder


8.8.2 nachweisen kann, dass der Personenbeförderungsunternehmer und/oder dessen Fahrer wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der quickz Services geführt hat.


8.9 Wenn die Kündigung der Vereinbarung oder die Aussetzung des Zugangs zu den quickz Services (einschließlich des quickz Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des FahrerKontos sowie der quickz-App) die Rechte des Personenbeförderungsunternehmers beeinträchtigt, der die quickz-Services für die Erbringung von Transportdienstleistungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums („Mitgliedstaat“) nutzt, können zusätzliche Anforderungen und Schutzmaßnahmen gelten, wie sie in der Verordnung (EU) 2019/1150 („Verordnung“) vorgesehen sind.


8.10 Der in Abschnitt 8.9 genannte Personenbeförderungsunternehmer (genannt: der gewerbliche Nutzer, der in einem Mitgliedstaat tätig ist) hat das Recht, die Kündigung der Vereinbarung, die Aussetzung des Zugangs zu den quickz Services und andere vermeintliche Verstöße gegen die Verordnung gemäß den auf der Website https://quickz.eu/rechtliche-dokumente/ veröffentlichten Regeln von quickz überprüfen zu lassen. quickz gewährt dem Personenbeförderungsunternehmer die Möglichkeit, die Tatsachen und Umstände, die zur Beschränkung, Aussetzung oder Kündigung geführt haben, im Rahmen seines internen Beschwerdeverfahrens zu klären. Wenn die Beschränkung, Aussetzung oder Kündigung aufgehoben wird, behält der Personenbeförderungsunternehmer das Recht auf uneingeschränkten Zugang zu den quickz-Diensten, ohne dass der Zugang zu personenbezogenen und/oder anderen Daten, die sich aus früherer Nutzung des quickz Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des FahrerKontos, der quickz-App oder anderer quickz-Services ergeben, eingeschränkt wird.


8.11 Mit dem Ende der Vereinbarung erlischt das Nutzungsrecht des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer für die quickz Services, einschließlich des quickz Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des FahrerKontos und der quickz-App. quickz sperrt oder löscht alle Konten und Zugangsdaten entsprechend, wodurch der Personenbeförderungsunternehmer keinen Zugriff mehr auf Informationen hat, die von ihm oder seinen Fahrern bereitgestellt oder generiert wurden, ebenso wie auf Daten, die vom Personenbeförderungsunternehmer, den Fahrern oder den App-Nutzern für die Nutzung der quickz Services zur Verfügung gestellt wurden oder die im Verlauf der Bereitstellung der quickz Services entstanden sind.


9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 quickz behält sich das Recht vor, die Vereinbarung jederzeit zu ändern, indem die überarbeitete Version auf der Website von quickz (https://quickz.eu/rechtliche-dokumente/) veröffentlicht wird. Zudem wird der Personenbeförderungsunternehmer über derartige Änderungen benachrichtigt, zum Beispiel per E-Mail, innerhalb der quickz-App oder im quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto, sofern die Änderungen nach der vernünftigen Einschätzung von quickz als wesentlich erachtet werden. Die Änderungen treten automatisch ab dem von quickz festgelegten Datum in Kraft und bedürfen nicht der Zustimmung des Personenbeförderungsunternehmers. Wenn die in den Abschnitten 9.2 bis 9.5 aufgeführten zusätzlichen Anforderungen und Schutzmaßnahmen anwendbar sind und im Widerspruch zu Abschnitt 9.1 stehen, haben sie Vorrang vor Abschnitt 9.1.


9.2 Alle Änderungen, die sich auf die Rechte des Personenbeförderungsunternehmers auswirken, werden dem Personenbeförderungsunternehmer auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Diese Mitteilung erfolgt mit einer bestimmten Frist vor dem Inkrafttreten der Änderung, die angemessen und verhältnismäßig ist, unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Die Frist beträgt mindestens fünfzehn (15) Tage und wird im Folgenden als "Vorankündigungsfrist" bezeichnet. Dies gilt, es sei denn:


9.2.1 quickz unterliegt einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung, die eine Änderung dieser AGB erfordert, und zwar in einer Weise, die es unmöglich macht, die Vorankündigungsfrist einzuhalten; oder


9.2.2 ss ist erforderlich, eine sofortige Änderung vorzunehmen, um eine unvorhergesehene und unmittelbar drohende Gefahr in Bezug auf Gesundheits-, Sicherheits- oder Cybersecurity-Risiken abzuwehren oder um die quickz Services, App-Nutzer oder Personenbeförderungsunternehmer vor Betrug, Malware, Spam oder Verletzungen des Datenschutzes zu schützen; oder


9.2.3 der Personenbeförderungsunternehmer hat auf die Vorankündigungsfrist verzichtet, zum Beispiel, indem er die Nutzung der quickz Services fortsetzt, nachdem ihm die Änderung mitgeteilt wurde. quickz wird die Vorankündigungsfrist verlängern, wenn dies erforderlich ist, um technische oder kommerzielle Anpassungen vorzunehmen, um den Änderungen gerecht zu werden.


9.3 Wenn der Personenbeförderungsunternehmer mit den Änderungen der AGB oder anderen Regelungen der Vereinbarung nicht einverstanden ist, hat er das Recht, die Vereinbarung zu kündigen, indem er die Nutzung der quickz Services einstellt und quickz seine Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger mitteilt. Die Beendigung der Vereinbarung wird ab dem Datum des Inkrafttretens der von quickz vorgeschlagenen Änderung wirksam, es sei denn, in der Kündigung ist ausdrücklich etwas anderes festgelegt. Die Nutzung der quickz Services am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung wird als Zustimmung des Personenbeförderungsunternehmers zu den geänderten AGB oder der geänderten Vereinbarung angesehen.


9.4 Nach Erhalt der Mitteilung über die Änderung kann der Personenbeförderungsunternehmer durch schriftliche Erklärung (einschließlich elektronischer Form) oder durch eine eindeutige bestätigende Handlung auf die Vorankündigungsfrist verzichten.


9.5 Während der Vorankündigungsfrist wird das Hinzufügen neuer Dienste zur quickz-App als eindeutige bestätigende Handlung betrachtet, was bedeutet, dass der Personenbeförderungsunternehmer auf die Vorankündigungsfrist verzichtet, es sei denn, die Vorankündigungsfrist beträgt mehr als fünfzehn (15) Tage aufgrund wesentlicher technischer Anpassungen der AGB. In solchen Fällen wird das Hinzufügen neuer Dienste durch den Personenbeförderungsunternehmer nicht automatisch als Verzicht auf die Vorankündigungsfrist betrachtet. Andernfalls wird die Zustimmung des Personenbeförderungsunternehmers zur Änderung erteilt, sofern keine Kündigung vor Ablauf der Vorankündigungsfrist erfolgt.


9.6 Die Abtretung seiner Ansprüche gegen quickz an Dritte ist dem Personenbeförderungsunternehmer nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von quickz gestattet.


9.7 Falls eine Bestimmung der Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein sollte, hat dies keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame, rechtmäßige oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.


9.8 quickz ist bereit, mit den folgenden Mediatoren zusammenzuarbeiten, um außergerichtliche Lösungen für mögliche Streitigkeiten bezüglich der Bereitstellung der quickz Services mit dem Personenbeförderungsunternehmer zu finden, sofern diese nicht mithilfe des internen Beschwerdemanagementsystems beigelegt werden können:


9.8.1 Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V


9.8.2 Center for Effective Dispute Resolution.


9.9 Für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist der ausschließliche Gerichtsstand Frankfurt am Main. quickz behält sich jedoch das Recht vor, den Personenbeförderungsunternehmer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.


9.10 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist deutsch.


















AGB Beförderer (mit Mietwagen)


INHALTSVERZEICHNIS

1. Geltungsbereich, Vertragsschluss

1.1 Geltungsbereich

1.2 Vertragsschluss

2. Definitionen

3. Pflichten des Personenbeförderungsunternehmers

3.1 Allgemeine Pflichten

3.2 Annahme von Aufträgen für Transportdienstleistungen

4. Registrierung der Fahrer

5. Zugang zu den quickz Services

5.1 Leistungen von quickz

5.2 Nutzungsrechte

5.3 Bewertung, Aktivität und Ranking

5.4 Verarbeitung Personenbezogener Daten und sonstiger Daten / Datenschutz

6. Zahlungen, Gebühren, Rechnungsstellung

6.1 Fahrpreis - Abrechnung, Preise/Entgelt

6.2 quickz Gebühren

6.3 Allgemeines zu Zahlungen

6.4 In-App Zahlungen

6.5 Zahlungen in bar

7. Verfügbarkeit, Haftung

7.1 Verfügbarkeit

7.2 Haftung

8. Laufzeit, Kündigung

9. Allgemeine Bestimmungen



1. Geltungsbereich, Vertragsschluss


1.1 Geltungsbereich

Die Vertragsbestimmungen für die Nutzung der Dienstleistungen von quickz UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in der Wampachstraße 10, 54295 Trier, Deutschland, eingetragen im Handelsregister Wittlich (Deutschland) unter der Registernummer 46619 HRB durch den Personenbeförderungsunternehmer (siehe Abschnitt 2.10) werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) geregelt (siehe Abschnitt 2.6).


1.2 Vertragsschluss

1.2.1 Vor der Inanspruchnahme der quickz Services ist eine Anmeldung des Personenbeförderungsunternehmers erforderlich. Dies erfolgt durch das Bereitstellen sämtlicher geforderter Informationen und Daten im Anmeldeantrag auf der Website von quickz unter https://partner.quickz.eu bzw. https://driver.quickz.eu oder über die quickz App. Dabei obliegt es dem Personenbeförderungsunternehmer, sämtliche Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen sowie die erforderlichen Dokumente hochzuladen. Dabei muss der Personenbeförderungsunternehmer unter anderem angeben, ob er die quickz Services als Einzelunternehmer (bei dem der Personenbeförderungsunternehmer selbst als einziger Fahrer agiert) oder als Mehrwagenunternehmer nutzen möchte. Bei letzterer Option müssen mindestens zwei Fahrer tätig sein, wobei einer von ihnen auch der Personenbeförderungsunternehmer selbst sein kann.


1.2.2 Durch Betätigen der "Anmelden"-Schaltfläche am Ende des Anmeldeantrags erklärt der Personenbeförderungsunternehmer sein Einverständnis mit diesen AGB und akzeptiert sie. Etwaige Eingabefehler können vor dem Klicken auf die "Anmelden"-Schaltfläche korrigiert werden, indem der Personenbeförderungsunternehmer den "Zurück-Button" seines Browsers verwendet, um zur vorherigen Seite zurückzukehren. Auf der Dateneingabeseite hat der Personenbeförderungsunternehmer die Möglichkeit, seine eingegebenen Informationen zu korrigieren, indem er die entsprechende Zeile anklickt und den eingegebenen Text löscht.


1.2.3 Wenn der Anmeldeantrag sowie die erforderlichen Unterlagen vom Personenbeförderungsunternehmer gemäß den Anforderungen von quickz bereitgestellt und hochgeladen wurden, erhält dieser eine E-Mail-Bestätigung, die die erfolgreiche Anmeldung bestätigt. Zudem wird dem Personenbeförderungsunternehmer ein persönliches Konto für Personenbeförderer bei quickz zur Verfügung gestellt.


1.2.4 Des Weiteren werden dem Personenbeförderungsunternehmer entweder in der E-Mail gemäß Abschnitt 1.2.3 oder in einer separaten Mitteilung Informationen zu etwaigen zusätzlichen Anforderungen bereitgestellt, sofern solche vorhanden sind. Die Vereinbarungstexte werden von quickz intern gespeichert, unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzgesetze.


Die zusätzlichen Anforderungen gemäß Abschnitt 1.2.4 können sich insbesondere auf den Personenbeförderungsunternehmer selbst, seine Fahrer und/oder die eingesetzten Fahrzeuge beziehen. Hierzu gehören möglicherweise Nachweise wie die Fahrerlaubnis für die Fahrgastbeförderung, die Genehmigung zur Personenbeförderung und/oder das Vorhandensein eines GPS-gestützten Mobilgeräts.


1.2.5 Die Vereinbarung (siehe Abschnitt 2.13) zwischen quickz und dem Personenbeförderungsunternehmer wird erst durch die Bestätigung per E-Mail gemäß Abschnitt 1.2.3 (oder im Falle zusätzlicher Anforderungen gemäß Abschnitt 1.2.4 durch eine weitere Bestätigung per E-Mail seitens quickz) abgeschlossen. quickz behält sich die Option einer vorzeitigen Annahme des Anmeldeantrags vor. Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss stellt quickz dem Personenbeförderungsunternehmer die Möglichkeit zur Verfügung, die Vertragsbedingungen einschließlich dieser AGB abzurufen und in einer wiederherstellbaren Form zu speichern.


1.2.6 Die Voraussetzung für den Personenbeförderungsunternehmer, um die quickz Services zur Bereitstellung eigener Transportdienstleistungen nutzen zu dürfen, ist die Zustimmung von quickz zur Vereinbarung (siehe Abschnitt 2.13).


1.2.7 Für sämtliche aktuelle und zukünftige rechtlichen Beziehungen zwischen quickz und dem Personenbeförderungsunternehmer in Bezug auf die Nutzung der quickz Services und damit verbundene Leistungen sind ausschließlich die Bestimmungen der Vereinbarung (siehe Abschnitt 2.13), insbesondere dieser AGB, maßgeblich. Eigene Vertrags- und Nutzungsbedingungen des Personenbeförderungsunternehmers werden ausdrücklich von quickz nicht anerkannt.


2. Definitionen

2.1 App-Nutzer – Diese Bezeichnung gilt für eine Person, die entweder die quickz-App verwendet oder gegebenenfalls die Transportdienstleistungen des Personenbeförderungsunternehmers über die quickz-App anfordert bzw. in Anspruch nimmt.


2.2 quickz – Diese Bezeichnung verweist auf die quickz UG (haftungsbeschränkt) mit Geschäftssitz in der Wampachstraße 10, 54295 Trier, Deutschland, eingetragen im Handelsregister Wittlich (Deutschland) unter der Registernummer 46619 HRB.


2.3 quickz-App – Diese Bezeichnung steht für eine Smartphone-Anwendung, die eine Verbindung zwischen App-Nutzern, Personenbeförderungsunternehmern und deren Fahrern herstellt. Dies ermöglicht es App-Nutzern, Transportdienstleistungen des Personenbeförderungsunternehmers an dessen Betriebssitz oder in dessen Wohnung zu bestellen. Anschließend können diese Dienstleistungen vom Personenbeförderungsunternehmer selbst oder von dessen Fahrern entgegengenommen und bezahlt werden. Gleichzeitig bietet die quickz-App dem Personenbeförderungsunternehmer die Möglichkeit, Transportdienstleistungen bereitzustellen, durchzuführen und zu verwalten.


2.4 quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto – Dieser Begriff beschreibt ein Portal, das alle relevanten Informationen und Dokumente für die Nutzung der quickz Services durch den entsprechenden Personenbeförderungsunternehmer im Rahmen der Erbringung von Transportdienstleistungen enthält. Das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto kann über die Website https://partner.quickz.eu mithilfe der dem jeweiligen Personenbeförderungsunternehmer zugewiesenen Benutzerdaten, bestehend aus Benutzernamen und Passwort, aufgerufen werden.


2.5 quickz Gebühren – Diese Bezeichnung umfasst die Beträge, die der Personenbeförderungsunternehmer an quickz für die Nutzung der quickz Services zahlt.


2.6 quickz Services – Diese Bezeichnung umfasst die Dienstleistungen, die quickz ausschließlich zur Vermittlung von Transportdienstleistungen zwischen App-Nutzern und Personenbeförderungsunternehmern anbietet. Dies schließt die Bereitstellung und Wartung der quickz-App, des Fahrerkontos, des quickz Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des In-App-Zahlungssystems, des Abrechnungssystems und anderer Dienstleistungen mit ein, die in Verbindung mit den zuvor genannten Services stehen.


2.7 Fahrer – Diese Bezeichnung bezieht sich auf eine natürliche Person, die im Besitz einer Fahrerlaubnis zur Beförderung von Fahrgästen mit Mietwagen ist. Diese Person ist unter dem Namen eines Personenbeförderungsunternehmers registriert und arbeitet für diesen, um Transportdienstleistungen für den Personenbeförderungsunternehmer gegenüber dem App-Nutzer zu erbringen. Jeder Fahrer erhält von seinem Personenbeförderungsunternehmer Zugang zu einem Fahrer-Konto.


2.8 Fahrer-Konto – Dieser Begriff beschreibt das Konto eines Fahrers, das unter einem quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto eingeordnet ist und relevante Informationen zu den einzelnen Transportdienstleistungen enthält. Für jeden Fahrer eines Personenbeförderungsunternehmers ist das ihm zugeordnete Fahrer-Konto über die Website http://driver.quickz.eu sowie in der quickz-App zugänglich, indem der dem Fahrer zugewiesene Benutzername und das Passwort eingegeben werden.


2.9 Fahrpreis – Dieser Begriff bezieht sich auf die Gebühr, die ein App-Nutzer als Gegenleistung für die Erbringung der Transportdienstleistung zu entrichten hat.


2.10 In-App Zahlung – Dieser Ausdruck beschreibt verschiedene Zahlungsmethoden (wie Kreditkarte oder PayPal), die von App-Nutzern in der quickz-App verwendet werden können, um die Kosten für die Transportdienstleistung zu begleichen.


2.11 Personenbeförderungsunternehmer – Diese Bezeichnung umfasst eine Gesellschaft oder einen Einzelunternehmer, der im Besitz einer Genehmigung zur Beförderung von Personen im Verkehr mit Mietwagen gemäß § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46 Abs. 2 Nr. 3, § 49 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ist. Dieser Personenbeförderungsunternehmer erbringt Transportdienstleistungen im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung unter Verwendung der quickz Services, entweder selbst oder durch einen oder mehrere Fahrer.


2.12 Transportdienstleistung – Diese Bezeichnung bezieht sich auf die Beförderungsleistung, die entweder vom Personenbeförderungsunternehmer selbst oder von einem Fahrer im Rahmen des Verkehrs mit Mietwagen gemäß § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46 Abs. 2 Nr. 3, § 49 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) erbracht wird. Diese Leistung erfolgt im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung des Personenbeförderungsunternehmers gegenüber einem App-Nutzer, der diese Beförderungsleistung über die quickz-App angefragt und mit dem Personenbeförderungsunternehmer vereinbart hat.


2.13 Vereinbarung – Diese Bezeichnung bezieht sich auf die Abmachung zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und quickz in Bezug auf die Nutzung der quickz Services. Diese Vereinbarung setzt sich zusammen aus: (i) diesen AGB, (ii) den eventuell zwischen quickz und dem Personenbeförderungsunternehmer vereinbarten besonderen Bedingungen, (iii) den in der quickz-App angezeigten speziellen Konditionen (z.B. Beschreibung der quickz Services) sowie (iv) sonstigen Bedingungen, auf die in der Vereinbarung ausdrücklich Bezug genommen wird.



3. Pflichten des Personenbeförderungsunternehmers


3.1 Allgemeine Pflichten

3.1.1 Als alleiniger Anbieter von Transportdienstleistungen liegt es in der Verantwortung des Personenbeförderungsunternehmers sicherzustellen, dass er selbst sowie etwaige Fahrer:


(i) sämtliche anwendbaren Gesetze, Verordnungen, behördlichen Anordnungen, Richtlinien usw. am Ort der Transportdienstleistungen (z.B. PBefG, PBZugV, FeV, BOKraft, StVG, StVO) während der Erbringung der Transportdienstleistungen einhalten;


(ii) alle erforderlichen Konzessionen, Erlaubnisse, Lizenzen, Genehmigungen usw. gemäß den jeweils gültigen Bestimmungen für die Erbringung der Transportdienstleistungen besitzen, dokumentieren und aufrechterhalten (wie z.B. gültige Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, Genehmigung zur Personenbeförderung gemäß PBefG, Kfz-Versicherung, Haftpflichtversicherung usw.); und


(iii) die Transportdienstleistungen stets in professioneller Weise und in Übereinstimmung mit der Geschäftsethik, die für die Erbringung dieser Transportdienstleistungen gilt, erbringen. Sie sollten sich bemühen, die Anfrage des App-Nutzers zusätzlich zu den Verpflichtungen, die sich aus den jeweils anwendbaren Gesetzen, Verordnungen, behördlichen Anordnungen, Richtlinien usw. (z.B. PBefG, PBZugV, FeV, BOKraft, StVG, StVO) ergeben, in seinem besten Interesse zu erfüllen.


Auf Verlangen von quickz müssen die entsprechenden Nachweise für die in (ii) genannten Konzessionen, Erlaubnisse, Lizenzen, Genehmigungen, Berechtigungen usw. in schriftlicher Form unverzüglich vorgelegt werden, ohne dass quickz daraus jedoch eine Überprüfungspflicht erwächst.


3.1.2. quickz behält sich das Recht vor, den zuständigen Steuerbehörden alle erforderlichen Informationen gemäß der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates der Europäischen Union vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung mitzuteilen. Dazu gehören unter anderem, jedoch nicht ausschließlich, sämtliche Entgelte, die dem Personenbeförderungsunternehmer in Verbindung mit den über die quickz-Plattform ausgeführten Tätigkeiten gezahlt oder gutgeschrieben werden.


Falls der Personenbeförderungsunternehmer nicht in der Lage ist, die gemäß der oben genannten Richtlinie erforderlichen Informationen bereitzustellen, behält sich quickz das Recht vor:


(i) das Konto des Personenbeförderungsunternehmers zu kündigen,

(ii) den Personenbeförderungsunternehmer daran zu hindern, sich erneut auf der quickz-Plattform anzumelden, und

(iii) die Zahlung der Fahrpreise an den Personenbeförderungsunternehmer zurückzuhalten, solange die geforderten Informationen nicht bereitgestellt werden.


3.1.3. Der Personenbeförderungsunternehmer ist dazu verpflichtet, sämtliche steuerlichen Verpflichtungen gemäß deutschem Recht in Bezug auf die Erbringung der Transportdienstleistungen vollständig zu erfüllen. Sollte die Steuerbehörde von quickz die Bereitstellung von Informationen zu den Aktivitäten des Personenbeförderungsunternehmers und/oder seiner Fahrer verlangen, ist quickz berechtigt, diese Informationen an die Steuerbehörde weiterzugeben, sofern dies nach deutschem Recht erforderlich ist.


Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, quickz für sämtliche staatliche Gebühren, Ansprüche, Zahlungen, Bußgelder und sonstigen steuerlichen Verpflichtungen zu entschädigen, die quickz aufgrund oder in Zusammenhang mit den vom Personenbeförderungsunternehmer nicht erfüllten steuerlichen Verpflichtungen entstehen.


3.1.4. Der Personenbeförderungsunternehmer hat die Verpflichtung, auf eigene Kosten alles bereitzustellen und instand zu halten, was gesetzlich vorgeschrieben und/oder für die Durchführung der Transportdienstleistungen durch ihn selbst oder seine Fahrer erforderlich ist. Dies schließt Fahrzeuge, Smartphones und andere notwendige Ausrüstungsgegenstände mit ein. Zudem ist der Personenbeförderungsunternehmer verantwortlich für sämtliche während der Durchführung der Transportdienstleistungen entstehenden Kosten, darunter Treibstoffkosten, mobile Datentarifgebühren, gegebenenfalls Leasinggebühren für eingesetzte Fahrzeuge, Versicherungen, relevante Unternehmens- oder Lohnsteuern und ähnliche Ausgaben.


Der Personenbeförderungsunternehmer sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Verwendung der quickz-App eine erhebliche Nutzung von Daten im Rahmen des mobilen Datentarifs zur Folge haben kann. Aus diesem Grund empfiehlt quickz dem Personenbeförderungsunternehmer, einen Datenplan mit unbegrenzter oder sehr hoher Datennutzungskapazität abzuschließen.


3.1.5. Der Personenbeförderungsunternehmer hat die Pflicht, die von quickz nach der Vereinbarung geforderten Informationen und Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Auf Anforderung von quickz muss der Personenbeförderungsunternehmer die entsprechenden Informationen und Daten umgehend zur Verfügung stellen, ohne dass daraus jedoch eine Prüfungspflicht seitens quickz entsteht.


3.1.6. Im Falle einer schuldhaften Verletzung der in Ziff. 3.1.1 bis 3.1.4 festgelegten Pflichten durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer entbindet der Personenbeförderungsunternehmer quickz vollständig von sämtlichen Ansprüchen und Schadensersatzforderungen, die von App-Nutzern und/oder anderen Dritten (einschließlich öffentlich-rechtlichen Behörden, Ämtern, und anderen Stellen) in diesem Zusammenhang gegen quickz erhoben werden. Darüber hinaus übernimmt der Personenbeförderungsunternehmer sämtliche angemessenen Kosten für die Rechtsverteidigung.


3.2 Annahme von Aufträgen für Transportdienstleistungen

3.2.1. Allein der Personenbeförderungsunternehmer hat die Befugnis, zu bestimmen, wann, wie lange und mit welchem Fahrzeug bzw. Fahrer die Transportdienstleistung angeboten und erbracht wird, vorausgesetzt, dass dies unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und behördlichen Vorgaben erfolgt. Entsprechend obliegt es ausschließlich dem Personenbeförderungsunternehmer, im eigenen Namen, unter eigener Verantwortung und für eigene Rechnung zu entscheiden, ob er eine Anfrage eines App-Nutzers, die von quickz vermittelt wurde, für eine Transportdienstleistung annimmt oder ablehnt. Darüber hinaus hat der Personenbeförderungsunternehmer jederzeit die Freiheit, Beförderungsaufträge, die nicht von quickz vermittelt wurden, anzunehmen und auszuführen, in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden rechtlichen Vorschriften und behördlichen Vorgaben.


3.2.2. Durch die Annahme einer von quickz vermittelten Anfrage für eine Transportdienstleistung entsteht ein rechtsverbindlicher Beförderungsvertrag für die betreffende Transportdienstleistung ausschließlich zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem von quickz vermittelten App-Nutzer. Der Personenbeförderungsunternehmer hat im Rahmen seiner Verpflichtung nach Ziff. 3.1.1(i) insbesondere dafür zu sorgen und steht dafür ein, dass Anfragen, die von quickz vermittelt werden, stets zunächst am Betriebssitz oder in der Wohnung des Personenbeförderungsunternehmers eingehen, bevor sie zur Ausführung gelangen. Dies gilt auch dann, wenn der Personenbeförderungsunternehmer als Einzelunternehmer tätig ist (d.h. der Personenbeförderungsunternehmer fährt selbst als einziger Fahrer).


3.2.3. Wenn der Personenbeförderungsunternehmer den mit einem App-Nutzer geschlossenen Beförderungsvertrag für eine Transportdienstleistung gemäß den Bedingungen des Vertrags wirksam kündigt oder storniert, muss er quickz umgehend darüber informieren. Infolgedessen ist quickz berechtigt, die Anfrage für eine Transportdienstleistung, die dem Vertrag zugrunde liegt, anderen Personenbeförderungsunternehmern erneut zur Annahme anzubieten.


3.2.4. Sofern App-Nutzer und/oder andere Dritte gegenüber quickz Ansprüche erheben, indem sie behaupten, dass der Personenbeförderungsunternehmer eine angenommene Anfrage für eine Transportdienstleistung storniert hat oder die bestellte Transportdienstleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erbracht hat, wird der Personenbeförderungsunternehmer quickz von diesen Ansprüchen sowie allen daraus resultierenden Schäden (einschließlich angemessener Kosten für die Rechtsverteidigung) freistellen, sofern diese Umstände auf sein Verschulden zurückzuführen sind.


4. Registrierung der Fahrer


4.1. Der Personenbeförderungsunternehmer muss über das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto die für ihn tätigen Fahrer registrieren (einschließlich seiner eigenen Registrierung, sofern er selbst auch ein Fahrer ist) und deren Fahrzeuge entsprechend erfassen. Dabei müssen die notwendigen Informationen und Unterlagen hochgeladen werden. Nach erfolgreicher Registrierung stellt quickz jedem registrierten Fahrer des Personenbeförderungsunternehmers ein persönliches Fahrer-Konto zur Verfügung.


4.2. Der Personenbeförderungsunternehmer ist verantwortlich dafür, sicherzustellen, dass seine Fahrer diese AGB kennen und einhalten. Die Fahrer dürfen keinesfalls im Namen von quickz handeln, Erklärungen abgeben oder Verträge abschließen, wenn sie Transportdienstleistungen gegenüber einem App-Nutzer erbringen. Die Fahrer unterliegen ausschließlich den Anweisungen des Personenbeförderungsunternehmers und nicht den Weisungen von quickz. Insbesondere gibt quickz weder den Fahrern noch den Personenbeförderungsunternehmern Anweisungen bezüglich der Einsatzzeit, des Einsatzorts, der Fahrtroute oder der zu befördernden Fahrgäste.


5. Zugang zu den quickz Services


5.1 Leistungen von quickz

5.1.1. quickz bietet dem Personenbeförderungsunternehmer mit den quickz Services die Möglichkeit, dass App-Nutzer, die einen Transportdienstleister suchen, mit diesem in Kontakt treten können. quickz erbringt ausschließlich Vermittlungsdienste und ist weder berechtigt noch verpflichtet oder in der Lage, selbst Transportdienstleistungen gegenüber dem jeweiligen App-Nutzer zu erbringen. Der Vertrag zur Erbringung der Transportdienstleistung wird ausschließlich zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem jeweiligen App-Nutzer abgeschlossen. Dabei handelt der Personenbeförderungsunternehmer beim Vertragsschluss und bei der Durchführung der Transportdienstleistung im eigenen Namen, in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung.


5.1.2. quickz bietet dem Personenbeförderungsunternehmer die Möglichkeit von In-App Zahlungen gemäß den Bestimmungen in Ziff. 6.4 sowie ein Abrechnungssystem zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung dieses Abrechnungssystems ist jedoch weder für den Personenbeförderungsunternehmer, noch für dessen Fahrer oder die App-Nutzer verpflichtend.


5.2. Nutzungsrechte

5.2.1. Im Rahmen der Vereinbarung gewährt quickz dem Personenbeförderungsunternehmer und seinen Fahrern, sofern vorhanden, eine entgeltliche, nicht ausschließliche, widerrufliche, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der quickz Services in Deutschland gemäß den Bestimmungen der Vereinbarung.


5.2.2. Der Personenbeförderungsunternehmer ist eigenverantwortlich und auf eigene Kosten dafür verantwortlich sicherzustellen, dass er die notwendigen technischen Voraussetzungen für die Nutzung der quickz Services erfüllt. Hierzu gehören insbesondere ein internetfähiges Endgerät, die ordnungsgemäße Konfiguration und Leistungsfähigkeit des Endgeräts, die Aktualisierung der erforderlichen Software sowie der Zugang zum Internet.


5.2.3. Den Personenbeförderungsunternehmern und ihren Fahrern ist ausdrücklich untersagt (wobei der Personenbeförderungsunternehmer dafür Sorge trägt und dafür verantwortlich ist, dass seine Fahrer die nachfolgenden Verbote einhalten):


(i) Die quickz-App und andere Software von quickz ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu vermieten oder zu verleasen, zu bearbeiten oder anderweitig zu verändern oder Unterlizenzen dafür zu erteilen.


(ii) Den Quellcode der quickz-App, des quickz Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des Fahrer-Kontos oder anderer Software von quickz zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln ("Reverse Engineering") oder anderweitig zu versuchen, diesen zu erhalten.


(iii) Die quickz-App, das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto oder das Fahrer-Konto in irgendeiner Weise oder Form zu modifizieren oder modifizierte Versionen davon zu verwenden.


(iv) Dateien zu übertragen, die Viren, beschädigte Dateien oder andere Programme enthalten, die den Betrieb der quickz-App, des quickz-Personenbeförderungsunternehmer-Kontos oder des Fahrer-Kontos schädigen oder beeinträchtigen können.


(v) Sich unberechtigten Zugang zur quickz-App, zum quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto oder zum Fahrer-Konto zu verschaffen oder dies zu versuchen. Dabei bleiben etwaige zwingende gesetzliche Rechte des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer unberührt, insbesondere aus § 69d Abs. 1 i.V.m. § 69c Nr. 1 und Nr. 2 UrhG; § 69d Abs.2 UrhG sowie §§ 69e Abs.1 Nr. 1 bis 3 in den Grenzen von § 69e Abs. 2 Nr. 1 bis 3 UrhG.


5.2.4 Die hierin gewährte Lizenz zur Nutzung endet automatisch und gleichzeitig mit der Beendigung der Vereinbarung. Der Personenbeförderungsunternehmer ist daher verpflichtet sicherzustellen und dafür verantwortlich, dass er selbst und seine Fahrer die Nutzung der quickz-App, des quickz Personenbeförderungsunternehmer-Kontos und des Fahrer-Kontos unverzüglich nach Beendigung der Vereinbarung einstellen. Im Falle der Beendigung der Vereinbarung behält sich quickz das Recht vor, das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto bzw. das Fahrer-Konto ohne vorherige Ankündigung zu sperren.


5.2.5 Sofern quickz dem Personenbeförderungsunternehmer Zeichen zur Verfügung stellt, die auf die Marke quickz hinweisen oder anderweitig anzeigen, dass der Personenbeförderungsunternehmer die Vermittlungsdienste von quickz nutzt, gewährt quickz dem Personenbeförderungsunternehmer und seinen etwaigen Fahrern eine nicht-exklusive, widerrufliche, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung solcher Zeichen. Diese Lizenz dient ausschließlich dazu, anzuzeigen, dass der Personenbeförderungsunternehmer Transportdienstleistungen unter Nutzung der Vermittlungsdienste von quickz anbietet. Nach Beendigung der Vereinbarung ist der Personenbeförderungsunternehmer verpflichtet sicherzustellen, dass alle Zeichen, die auf die Marke quickz hinweisen, umgehend entfernt und auf Anfrage von quickz zurückgegeben oder entsorgt werden. Die Entsorgung muss vom Personenbeförderungsunternehmer unverzüglich nachgewiesen werden, wenn dies von quickz verlangt wird.


5.2.6 Die Anmeldung zur Nutzung der quickz Services und deren Nutzung haben keinerlei Einfluss auf etwaige Rechte des geistigen Eigentums, die dem Personenbeförderungsunternehmer gehören oder unter seiner Kontrolle stehen.


5.2.7 Die Urheberrechte und Marken, einschließlich Quellcode, Datenbanken, Logos und visuelle Designs, sind Eigentum von quickz und unterliegen den Schutzbestimmungen des Urheberrechts, des Markenrechts und/oder des Geschäftsgeheimnisgesetzes sowie internationaler Verträge. Die Nutzung der quickz Services gewährt weder dem Personenbeförderungsunternehmer noch seinen Fahrern Eigentumsrechte an geistigem Eigentum.


5.3 Bewertung, Aktivität und Ranking

5.3.1 Um einen hochwertigen Service zu gewährleisten und den App-Nutzern zusätzliche Sicherheit zu bieten, erkennt der Personenbeförderungsunternehmer an, dass die App-Nutzer seine Fahrer bewerten und Feedback zur Qualität der bereitgestellten Transportdienstleistungen hinterlassen können. Die durchschnittliche Bewertung wird mit dem entsprechenden Fahrer-Konto verknüpft und kann von App-Nutzern eingesehen werden, die Transportdienstleistungen anfordern. Es wird davon ausgegangen, dass die App-Nutzer ihre Bewertungen und Kommentare in gutem Glauben und nach bestem Wissen abgeben. Wenn quickz feststellt, dass eine Bewertung oder ein Kommentar unrichtig ist oder nicht in gutem Glauben abgegeben wurde, wird diese Bewertung oder dieser Kommentar nicht bei der Berechnung der Durchschnittsbewertung berücksichtigt.


5.3.2 Zusätzlich zur Bewertung gemäß Abschnitt 5.3.1 werden im Fahrer-Konto der Aktivitätsgrad der Personenbeförderungsunternehmer und ihrer Fahrer sowie relevante Aktivitätswerte angezeigt. Diese Werte basieren auf der Annahme, Ablehnung, Ignorierung und Ausführung beauftragter Transportdienstleistungen. Dies dient dazu, die Personenbeförderungsunternehmer bei der Bewertung der Leistung ihrer Fahrer zu unterstützen.


5.3.3 quickz ermöglicht es App-Nutzern, die verfügbaren Transportdienstleistungen anhand von Fahrzeugkategorien (Basis, Comfort, Family, Family+ und Premium Black) und den entsprechenden Fahrpreisen auszuwählen. Wenn mehrere Transportdienstleistungen in der vom App-Nutzer ausgewählten Kategorie verfügbar sind, wird quickz (vorbehaltlich einer Annahme des betreffenden Personenbeförderungsunternehmers gemäß Abschnitt 3.2) die Transportdienstleistung desjenigen Personenbeförderungsunternehmers vermitteln, dessen Fahrer sich am nächsten zum App-Nutzer befindet.


5.4 Verarbeitung Personenbezogener Daten und sonstiger Daten / Datenschutz

5.4.1 quickz erhebt personenbezogene Daten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fahrzeuginformationen, Kennzeichen und standortbezogene Informationen, vom Personenbeförderungsunternehmer sowie von dessen Fahrern, um die quickz Services wie beabsichtigt zu betreiben.


5.4.2 quickz hat Zugang zu allen personenbezogenen Daten und verschiedenen anderen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der quickz Services durch den Personenbeförderungsunternehmer, dessen Fahrer oder App-Nutzer bereitgestellt oder generiert werden. Dieser Zugang bleibt auch nach Beendigung der Vereinbarung zwischen dem Personenbeförderungsunternehmen und quickz bestehen, sofern in den Datenschutzbestimmungen und anwendbaren Gesetzen nichts anderes vorgesehen ist.


5.4.3 Der jeweilige Personenbeförderungsunternehmer oder dessen Fahrer haben Zugang zu den personenbezogenen und sonstigen Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der quickz Services durch die Personenbeförderungsunternehmer oder dessen Fahrer oder App-Nutzer bereitgestellt oder generiert werden, in dem Umfang, wie dieser Zugang über das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto und/oder Fahrer-Konto durch die quickz-App zur Verfügung gestellt wird. Dabei bleiben weitergehende gesetzliche Rechte auf Zugang zu Daten, wie in unseren Datenschutzbestimmungen dargestellt, unberührt. Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichkeit dieser Daten zu wahren und unsere Datenschutzbestimmungen sowie anwendbare Gesetze einzuhalten.


5.4.4 Personenbezogene Daten werden gemäß unseren Datenschutzbestimmungen und der Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten verarbeitet. Der Personenbeförderungsunternehmer hat unsere Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden und stellt sicher, dass auch die Fahrer unsere Datenschutzbestimmungen lesen und verstehen.


5.4.5 Die vertrags- oder gesetzeswidrige Verwendung personenbezogener Daten (einschließlich personenbezogener Daten von App-Nutzern) durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer ist strengstens untersagt. Dies umfasst insbesondere die unrechtmäßige Weitergabe, den Missbrauch oder die unberechtigte Offenlegung solcher Daten.


5.4.6 Hiermit schließen quickz und der Personenbeförderungsunternehmer die im Anhang beigefügte Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten ab. Diese Vereinbarung regelt die Einzelheiten der Datenverarbeitung und Datenübermittlung sowie die Beziehung und Verantwortlichkeiten von quickz und dem Personenbeförderungsunternehmer im Rahmen dieser Vertragsbeziehung, und sie steht im Einklang mit geltendem Recht.


5.4.7 quickz gibt personenbezogene Daten an Dritte nur gemäß unseren Datenschutzbestimmungen weiter.


6. Zahlungen, Gebühren, Rechnungsstellung


6.1 Fahrpreis - Abrechnung, Preise/Entgelt

6.1.1 Der Personenbeförderungsunternehmer kann für jede von quickz vermittelte Transportdienstleistung dem jeweiligen App-Nutzer einen Fahrpreis in Übereinstimmung mit geltenden tarifbezogenen Regelungen einschließlich der von der Genehmigungsbehörde (insbesondere gemäß § 51a PBefG) festgelegten Mindest- und Höchstbeförderungsentgelte berechnen. Es obliegt dem Personenbeförderungsunternehmer, sicherzustellen und zu gewährleisten, dass sowohl er selbst als auch seine Fahrer zu jeder Zeit die gesetzlichen und behördlich festgelegten Bestimmungen für Beförderungsentgelte im Mietwagenverkehr einhalten.


6.1.2 Unter Berücksichtigung der Bestimmungen in Abschnitt 6.1.1 erfolgt die Festlegung des Fahrpreises zwischen dem Personenbeförderungsunternehmer und dem App-Nutzer anhand eines von quickz verwendeten Preisberechnungsmodells. Der von quickz ermittelte Fahrpreis basiert auf statistischen Daten und Marktanalysen und wird in der Regel auf der Grundlage eines Standard-Basisfahrpreises berechnet, der von der gewählten Fahrzeugklasse, der Wegstrecke und der Dauer der jeweiligen Fahrt abhängt. Ein dynamischer Basisfahrpreismultiplikator kann automatisch aktiviert werden, wenn die Nachfrage steigt und/oder das Angebot in einem bestimmten Gebiet abnimmt.


6.1.3 Der Personenbeförderungsunternehmer kann nach eigenem Ermessen dem App-Nutzer einen niedrigeren Fahrpreis für die Transportdienstleistung berechnen als den gemäß Abschnitt 6.1.2 ermittelten Fahrpreis. Diese Handlung führt jedoch nicht zu einer Reduzierung der Gebühr, die der Personenbeförderungsunternehmer gemäß Abschnitt 6.2 für die Nutzung der quickz-Services an quickz zu entrichten hat.


6.1.4 quickz und der Personenbeförderungsunternehmer haben die Möglichkeit, im Voraus bestimmte Routen (zum Beispiel von der Stadt zum Flughafen) zu festen Fahrpreisen zu vereinbaren, unter Berücksichtigung der gesetzlichen und behördlich festgelegten Vorgaben für Beförderungsentgelte im Mietwagenverkehr. Diese festen Fahrpreise werden dann in der quickz-App festgelegt. Falls der App-Nutzer jedoch während der Fahrt sein Reiseziel ändert, wird anstelle des festen Fahrpreises der Fahrpreis gemäß Abschnitt 6.1.2 berechnet.


6.1.5 Nach jeder durchgeführten Transportdienstleistung erstellt quickz im Namen und im Auftrag des Personenbeförderungsunternehmers eine Rechnung und leitet diese an den App-Nutzer weiter. Diese Rechnung enthält unter anderem folgende Informationen: den Firmennamen des Personenbeförderungsunternehmers, den Firmensitz, das Datum, den Start- und Endzeitpunkt, den Start- und Endpunkt, den Nettofahrpreis und die auf die betreffende Transportdienstleistung entfallene Umsatzsteuer. quickz stellt die Rechnung dem Personenbeförderungsunternehmer über das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto zur Verfügung. Der Personenbeförderungsunternehmer wird diese Rechnungen in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel wöchentlich) überprüfen und quickz sofort benachrichtigen, wenn er Fehler in der Rechnung feststellt.


6.1.6 Die App-Nutzer haben die Möglichkeit, dem Personenbeförderungsunternehmer oder seinen Fahrern nach Abschluss der Transportdienstleistung ein Trinkgeld zu geben. Das Trinkgeld hat keinen Einfluss auf die Höhe der Gebühren, die gemäß Abschnitt 6.2 an quickz für die Nutzung der quickz-Services zu entrichten sind. Ebenso erhebt quickz keine Provision auf das vom App-Nutzer gezahlte Trinkgeld. Der Personenbeförderungsunternehmer wird sicherstellen, dass alle steuerlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Erhalt des Trinkgeldes durch ihn selbst oder seine Fahrer erfüllt werden.


6.1.7 Falls quickz einen begründeten Verdacht auf eine Manipulation des Fahrpreises oder einen Betrug seitens des Personenbeförderungsunternehmers oder seiner Fahrer hat, behält sich quickz das Recht vor, das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto vorübergehend (d.h. für die Dauer der Klärung des Vorfalls) zu sperren.


6.2 quickz Gebühren

6.2.1 Der Personenbeförderungsunternehmer ist verpflichtet, für die Nutzung der quickz-Services Gebühren an quickz zu entrichten. Die Höhe der quickz-Gebühren wird anhand des Fahrpreises für jede durchgeführte Transportdienstleistung, die vom Personenbeförderungsunternehmer erbracht wurde, berechnet. Der Betrag der quickz-Gebühren wird dem Personenbeförderungsunternehmer per E-Mail, über die quickz-App, das quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto oder auf andere geeignete Weise mitgeteilt.


6.2.2 Der Personenbeförderungsunternehmer erkennt an, dass die quickz-Gebühren von Zeit zu Zeit angepasst werden können. quickz wird dem Personenbeförderungsunternehmer eine entsprechende Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger mindestens fünfzehn (15) Tage vor einer solchen Änderung zukommen lassen. Die Änderungen werden automatisch ab dem von quickz mitgeteilten Datum wirksam und erfordern keine Zustimmung des Personenbeförderungsunternehmers. Etwaige Kündigungsrechte des Personenbeförderungsunternehmers aufgrund der Änderung bleiben unberührt.


6.2.3 Der Personenbeförderungsunternehmer hat die Pflicht, die quickz-Gebühren und andere fällige Beträge innerhalb der in den entsprechenden Rechnungen von quickz angegebenen Zahlungsfristen zu begleichen, wobei diese Fristen nicht kürzer als sieben (7) Tage sein dürfen. In der Regel werden solche Rechnungen monatlich erstellt. Falls der Personenbeförderungsunternehmer die Zahlung der quickz-Gebühren verzögert, ist quickz berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen. Der Personenbeförderungsunternehmer ist ebenfalls dazu verpflichtet, sämtliche Kosten zu übernehmen, die quickz im Zusammenhang mit der Eintreibung von Forderungen entstehen. quickz behält sich das Recht vor, zusätzliche Schadensersatzforderungen aufgrund des Verzugs geltend zu machen.


6.2.4 Der Personenbeförderungsunternehmer darf quickz-Gebühren nur dann mit einem eigenen Anspruch aufrechnen, wenn dieser Anspruch von quickz nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist.


6.2.5 Der Personenbeförderungsunternehmer darf ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der Zahlung von quickz-Gebühren nur dann geltend machen, wenn sein Gegenanspruch aufgrund einer Vereinbarung besteht und dieser Anspruch von quickz nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist.


6.3 Allgemeines zu Zahlungen

6.3.1 Der App-Nutzer kann die genutzte Transportdienstleistung nach eigenem Ermessen entweder über die In-App-Zahlung (siehe Abschnitt 6.4) oder bar direkt beim Fahrer (siehe Abschnitt 6.5) bezahlen.


6.3.2 quickz trägt keine Verantwortung für die Zahlung durch den App-Nutzer und ist daher gegenüber dem Personenbeförderungsunternehmer nicht haftbar, falls der App-Nutzer (unabhängig davon, ob berechtigt oder unberechtigt) die Zahlung für die Transportdienstleistung verweigert. Dennoch wird quickz stellvertretend für den Personenbeförderungsunternehmer dem betreffenden App-Nutzer eine Zahlungsaufforderung zukommen lassen und den Personenbeförderungsunternehmer in angemessenem Umfang bei der Erlangung des Entgelts unterstützen.


6.3.3 Die Verantwortung für die Abführung der entsprechenden Steuern und Abgaben gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften liegt sowohl bei In-App-Zahlungen als auch bei Barzahlungen in der Verantwortung des Personenbeförderungsunternehmers.


6.3.4 Falls der Personenbeförderungsunternehmer oder seine Fahrer feststellen, dass ein Fehler bei der Berechnung des Fahrpreises aufgetreten ist und der Personenbeförderungsunternehmer Korrekturen vornehmen möchte, muss er dies unverzüglich über die quickz-App melden. Wenn eine solche Meldung nicht innerhalb von 24 Stunden nach Abschluss der betreffenden Transportdienstleistung erfolgt, wird quickz den Fahrpreis nicht neu berechnen und dem Personenbeförderungsunternehmer keine Rückerstattung des Fahrpreises aufgrund des Berechnungsfehlers gewähren.


6.3.5 Der Personenbeförderungsunternehmer oder sein Fahrer darf die In-App-Zahlung eines App-Nutzers nicht ohne gerechtfertigten Grund ablehnen und darf keinen Einfluss darauf nehmen, welche Zahlungsmethode der App-Nutzer wählt. Im Falle einer schuldhaften Zuwiderhandlung seitens des Personenbeförderungsunternehmers oder seines Fahrers ist quickz berechtigt, unbeschadet anderer Rechte von quickz, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 50 Euro vom Personenbeförderungsunternehmer zu verlangen. Eine verhängte Vertragsstrafe wird auf einen eventuell von quickz geltend gemachten zusätzlichen Schaden angerechnet.


6.3.6 quickz behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen gelegentlich und vorübergehend Promo-Codes (Gutscheinkarten) zu Werbezwecken an App-Nutzer zu verteilen. Der Personenbeförderungsunternehmer wird sich an solchen Aktionen beteiligen. Promo-Codes dürfen ausschließlich bei Zahlungen über die In-App-Zahlung verwendet werden. Der Personenbeförderungsunternehmer erhält den entsprechenden Wert von quickz ersetzt oder ausgezahlt, wobei quickz die geschuldeten Beträge mit den quickz-Gebühren gemäß Abschnitt 6.2 verrechnen kann.


Im Falle eines begründeten Verdachts auf betrügerische oder illegale Verwendung von Promo-Codes seitens des Personenbeförderungsunternehmers oder seiner Fahrer behält sich quickz das Recht vor, den Promo-Code zu stornieren. In einem solchen Fall wird der ausstehende Betrag dem betreffenden Personenbeförderungsunternehmer von quickz nicht erstattet.


6.4 In-App Zahlungen

6.4.1 Vorbehaltlich der Regelungen in Abschnitt 6.4.4 und 6.5 nimmt quickz im Namen und im Auftrag des Personenbeförderungsunternehmers den Fahrpreis für die erbrachte Transportdienstleistung (einschließlich anfallender Steuern und sonstiger vom jeweiligen App-Nutzer zu entrichtender gesetzlicher Gebühren, Kosten und Abgaben sowie etwaiger Trinkgelder) von den App-Nutzern bargeldlos über die von quickz angegebenen Bezahlarten im Rahmen einer In-App-Zahlung entgegen. Anschließend stellt quickz die eingegangenen Geldbeträge dem Personenbeförderungsunternehmer durch Überweisung auf das zuvor von diesem angegebene Bankkonto zur Verfügung. Der Personenbeförderungsunternehmer erteilt hiermit quickz bereits im Voraus den Auftrag dazu, und quickz akzeptiert diesen Auftrag.


6.4.2 Die Verpflichtung des App-Nutzers zur Zahlung gilt als erfüllt gegenüber dem Personenbeförderungsunternehmer, sobald quickz den Zahlungsbetrag endgültig und unwiderruflich erhalten hat.


6.4.3 Die In-App-Zahlung erfolgt mithilfe der vom App-Nutzer aus den von quickz angebotenen Bezahlarten ausgewählten Bezahlart. quickz behält sich ausdrücklich das Recht vor, angebotene Bezahlarten zu ändern, nicht mehr anzubieten oder zusätzliche Bezahlarten hinzuzufügen.


6.4.4 Bargeldlose In-App-Zahlungen für die Transportdienstleistung sind nur für App-Nutzer möglich, die sich ordnungsgemäß in der quickz-App gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 3.3 und Abschnitt 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für App-Nutzer registriert haben. Dies umfasst die Bereitstellung der erforderlichen Informationen, die Festlegung eines Benutzernamens und eines individuellen Passworts, die Auswahl einer Bezahlart und die Angabe der entsprechenden Bezahlinformationen.


Alle eingegangenen In-App-Zahlungen, einschließlich anfallender Steuern, gesetzlicher Gebühren, Kosten, Abgaben und Trinkgelder, die quickz endgültig und unwiderruflich von den App-Nutzern erhält, werden wöchentlich auf das Bankkonto des Personenbeförderungsunternehmers überwiesen. quickz ist berechtigt, die entsprechenden fälligen quickz-Gebühren, einschließlich der Gebühren für Fahrten, bei denen der App-Nutzer das Entgelt gemäß Abschnitt 6.5 bar bezahlt hat, sowie mögliche Vertragsstrafen gemäß Vereinbarung mit den In-App-Zahlungen des Personenbeförderungsunternehmers zu verrechnen.


6.4.5 Der Personenbeförderungsunternehmer hat jederzeit die Möglichkeit, über sein quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto Einsicht in die In-App-Zahlungsberichte zu nehmen und diese zu überprüfen. Die In-App-Zahlungsberichte zeigen den Betrag der einzelnen In-App-Zahlungen an, sowie unter anderem die abgezogenen Beträge für die quickz-Gebühren und etwaige fällige Vertragsstrafen.


6.4.6 Sofern quickz die In-App-Zahlung des App-Nutzers nicht endgültig und unwiderruflich einbehalten kann (z.B. aufgrund einer nicht akzeptierten Kreditkarte oder unzureichender Deckung), hat der Personenbeförderungsunternehmer keinerlei Ansprüche gegenüber quickz auf Zahlung des entsprechenden Fahrpreises. Jedoch wird quickz den Personenbeförderungsunternehmer angemessen unterstützen, um den ausstehenden Fahrpreis vom betreffenden App-Nutzer einzufordern.


6.4.7 Vor Erbringung der jeweiligen Transportdienstleistung ist der Personenbeförderungsunternehmer bzw. sein Fahrer verpflichtet sicherzustellen, dass die angebotene Transportdienstleistung tatsächlich dem richtigen App-Nutzer zur Verfügung gestellt wird oder dass der App-Nutzer ausdrücklich bestätigt hat, anderen Mitfahrern die Nutzung unter seinem Konto zu gestatten. Wenn der Personenbeförderungsunternehmer bzw. sein Fahrer einen Fehler bei der Identifizierung des App-Nutzers macht, für den er verantwortlich ist, und die In-App-Zahlung einer Person in Rechnung gestellt wird, die die Transportdienstleistung weder bestellt hat noch für einen anderen Mitfahrer autorisiert hat, erstattet quickz dieser Person den Fahrpreis. In diesem Fall hat der Personenbeförderungsunternehmer keinen Anspruch darauf, den Fahrpreis von quickz zu erhalten. Darüber hinaus ist quickz berechtigt, vom Personenbeförderungsunternehmer für jede von ihm verursachte fehlerhafte In-App-Zahlung eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 50 Euro zu verlangen.


6.4.8 Sofern quickz aufgrund von fehlenden oder fehlerhaften Bankkontodaten im quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto des Personenbeförderungsunternehmers die geschuldeten Beträge gemäß den Bestimmungen in Abschnitt 6.4 nicht überweisen kann, wird quickz diese Zahlung für den Personenbeförderungsunternehmer bis zu 180 Kalendertage aufbewahren. Wenn der Personenbeförderungsunternehmer trotz entsprechender Mitteilung von quickz innerhalb dieses Zeitraums keine korrekten Bankkontodaten zur Verfügung stellt, verfällt sein Anspruch auf Auszahlung des betreffenden Geldbetrags.


6.4.9 Wenn entweder quickz oder der Personenbeförderungsunternehmer ihren Verpflichtungen gemäß Abschnitt 6.4 nicht nachkommen, hat die jeweils andere Partei das Recht, Schadensersatz zu fordern. Die Verpflichtungen von quickz zur Zahlung von Schadensersatz sowie die damit verbundenen Einschränkungen werden gemäß Abschnitt 7.2 geregelt.


6.5 Zahlungen in bar

6.5.1 Wenn der App-Nutzer das Entgelt für die erbrachte Transportdienstleistung direkt in bar an den Fahrer zahlt, ist der Fahrer verpflichtet, das Entgelt zu kassieren und dem App-Nutzer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen eine entsprechende Quittung über den gezahlten Betrag auszustellen. Der Personenbeförderungsunternehmer ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass seine Fahrer diese Verpflichtung einhalten, und haftet dafür.


6.5.2 Der Personenbeförderungsunternehmer gewährleistet, dass seine Fahrer jederzeit in der Lage sind, Barzahlungen für das Entgelt zu akzeptieren und gegebenenfalls Wechselgeld auszuhändigen. Der Personenbeförderungsunternehmer trägt die Verantwortung dafür, dass bei der Annahme und Abwicklung von Barzahlungen stets die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.


7. Verfügbarkeit, Haftung


7.1 Verfügbarkeit

7.2.4 quickz übernimmt keine Haftung für Schäden, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen von Personenbeförderungsunternehmern, Fahrern oder App-Nutzern ergeben, die gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder diese Vereinbarung verstoßen.


7.2.5 quickz übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, entgangene Einnahmen, den Verlust von Daten oder indirekte, zufällige, besondere oder Folgeschäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der quickz-Dienste ergeben, selbst wenn quickz auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.


7.2.6 Die Haftung von quickz ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, es sei denn, quickz verletzt wesentliche Vertragspflichten (sogenannte Kardinalpflichten), das Leben, den Körper oder die Gesundheit oder quickz hat eine Garantie übernommen. In solchen Fällen haftet quickz gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.


7.2.7 Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von quickz.


7.2.8 Die Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt.


7.2.9 Ungeachtet anderer Bestimmungen in diesen AGB ist die Gesamthaftung von quickz aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, einschließlich der Nutzung der quickz Services, auf den Betrag begrenzt, den der Personenbeförderungsunternehmer quickz für die spezifische Transportdienstleistung, die zu Schadenersatzansprüchen geführt hat, bezahlt hat.


7.3 Versicherung

7.3.1 Eine ausreichende Versicherung für die Erbringung von Transportdienstleistungen gemäß dieser Vereinbarung muss vom Personenbeförderungsunternehmer abgeschlossen und aufrechterhalten werden. Dies schließt eine Haftpflichtversicherung ein, die alle geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Auf Anfrage von quickz muss der Personenbeförderungsunternehmer eine Kopie seiner Versicherungspolice vorlegen.


7.3.2 Der volle Verantwortung für die Gewährleistung der ausreichenden Versicherung von sich selbst und seinen Fahrern sowie für den Abschluss erforderlicher Versicherungen zur Deckung der Risiken im Zusammenhang mit der Erbringung von Transportdienstleistungen trägt der Personenbeförderungsunternehmer. Schäden, die nicht durch die Versicherung des Personenbeförderungsunternehmers gedeckt sind, übernimmt quickz keine Haftung dafür.


7.2.4 Im Übrigen übernimmt quickz uneingeschränkt die Haftung, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung):


(i) für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden,

(ii) falls es sich um schuldhaft durch quickz verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt,

(iii) bei schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ("Kardinalpflicht"),

(iv) im Fall der Nichterfüllung einer Garantie,

(v) soweit quickz ein Beschaffungsrisiko übernommen hat,

(vi) sofern ein Mangel von quickz arglistig verschwiegen wurde, und

(vii) im Falle eines Betruges sowie einer arglistigen Täuschung.


Kardinalpflichten sind jene Pflichten von quickz, die dem Personenbeförderungsunternehmer eine Rechtsposition gewähren, die ihm die Vereinbarung nach ihrem Inhalt und Zweck geradezu gewähren muss, sowie solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Personenbeförderungsunternehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung von quickz für die leicht fahrlässige Verletzung von Kardinalpflichten ist auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.


7.2.5 Eine mögliche verpflichtende gesetzliche Haftung, beispielsweise gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bleibt hiervon unberührt.


7.2.6 Des Weiteren wird die Haftung von quickz ausgeschlossen.


7.2.7 Die in Abschnitt 7.2 dargelegten Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie andere Personen, für deren Verschulden quickz nach den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich ist.


8. Laufzeit, Kündigung


8.1 Die Vereinbarung hat eine unbegrenzte Laufzeit.


8.2 Der Personenbeförderungsunternehmer kann die Vereinbarung jederzeit durch Benachrichtigung von quickz per E-Mail an [email protected] kündigen, wobei eine Kündigungsfrist von mindestens 30 (dreißig) Tagen einzuhalten ist.


8.3 quickz kann die Vereinbarung nach eigenem Ermessen jederzeit durch Zusendung einer Kündigung per E-Mail an den Personenbeförderungsunternehmer mit einer Frist von 30 (dreißig) Tagen beenden.


8.4 Die Vereinbarung kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich ohne Beachtung einer Kündigungsfrist aus wichtigen Gründen gekündigt werden. Für quickz sind solche wichtigen Gründe insbesondere in den folgenden Situationen gegeben:


8.4.1 Wenn das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Personenbeförderungsunternehmers eröffnet wird oder es aufgrund fehlender Masse abgelehnt wird.


8.4.2 Wenn die finanzielle Lage des Personenbeförderungsunternehmers sich verschlechtert oder eine drohende Verschlechterung vorliegt, die die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus der Vereinbarung gefährdet.


8.4.3 Wenn quickz gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, die Vereinbarung zu kündigen.


8.4.4 Wenn der Personenbeförderungsunternehmer (einschließlich seiner Fahrer) wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.


8.4.5 Wenn wesentliche vertragliche Verpflichtungen vom Personenbeförderungsunternehmer oder seinen Fahrern verletzt werden. Beispiele hierfür sind: (i) wiederholte Nichtdurchführung einer angenommenen Transportdienstleistung ohne nachgewiesenen besonderen Grund; (ii) wiederholte, unberechtigte Verweigerung des Personenbeförderungsunternehmers oder seiner Fahrer, In-App-Zahlungen gemäß Ziff. 6.3.5 anzunehmen; (iii) Nichteinhaltung der Informations- und/oder Bereitstellungspflichten gemäß Ziff. 3.1.4. In solchen Fällen, in denen Heilung möglich ist, kann die Kündigung erst erfolgen, nachdem quickz den Personenbeförderungsunternehmer unter Androhung der Kündigung aus wichtigem Grund und unter Einhaltung einer angemessenen Frist vergeblich aufgefordert hat, die Vertragsverletzung zu beheben.


8.4.6 Wenn der Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer gegen geltende Rechtsvorschriften und behördliche Anordnungen im Zusammenhang mit dem Angebot und der Durchführung von Transportdienstleistungen verstoßen.


8.4.7 Wenn App-Nutzer mehr als zweimal innerhalb von zwölf (12) Monaten substantiierte Beschwerden gegenüber quickz über den Personenbeförderungsunternehmer oder seine Fahrer vorbringen.


8.4.8 Bei betrügerischem und manipulativem Verhalten des Personenbeförderungsunternehmers oder seiner Fahrer im Rahmen der Nutzung der quickz-Dienste und/oder des Angebots bzw. der Durchführung von Transportdienstleistungen.


8.4.9 Bei versuchten oder vollendeten Straftaten des Personenbeförderungsunternehmers oder seiner Fahrer im Zusammenhang mit der Erbringung der Transportdienstleistungen oder deren Auswirkungen.


8.4.10 Wenn der Gewerbeschein des Personenbeförderungsunternehmers und/oder die Genehmigung zur Beförderung von Personen im Mietwagenverkehr verloren geht.


8.4.11 Wenn die Berechtigung zur Führung eines Fahrzeugs und/oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch den Personenbeförderungsunternehmer, sofern er als Einzelunternehmer tätig ist, oder durch sämtliche Fahrer des Personenbeförderungsunternehmers, sofern er als Mehrwagenunternehmer tätig ist, verloren geht.


8.4.12 Bei schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen bei der Verwendung personenbezogener Daten (einschließlich personenbezogener Daten von App-Nutzern) durch den Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer.


8.5 In den Fällen gemäß Ziffer 8.4 kann quickz darüber hinaus den Zugang des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer zu den quickz Services ohne vorherige Ankündigung aussetzen und/oder blockieren.


8.6 Wenn quickz die Nutzung der quickz Services durch den Personenbeförderungsunternehmer und seine Fahrer vorübergehend oder dauerhaft einschränkt, aussetzt oder beendet, wird quickz dem Personenbeförderungsunternehmer:


8.6.1 vor oder gleichzeitig mit dem Inkrafttreten der Einschränkung oder Aussetzung oder


8.6.2 mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten einer vollständigen Beendigung eine Begründung mitteilen. Die Begründung wird konkrete Tatsachen oder Umstände umfassen, einschließlich einer Zusammenfassung von Mitteilungen Dritter, die zur Einschränkung, Aussetzung oder Kündigung geführt haben, sowie einen Verweis auf die relevanten Gründe dafür.


8.7 Im Falle der Beendigung ist quickz nicht verpflichtet, eine solche Begründung innerhalb der Frist in Ziffer 8.6.2 dem Personenbeförderungsunternehmer mitzuteilen, wenn quickz:


8.7.1 eine gesetzliche oder behördliche Verpflichtung hat, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Online-Vermittlungsdienste für den Personenbeförderungsunternehmer erfordert und quickz nicht gestattet, diese Kündigungsfrist einzuhalten; oder


8.7.2 von einem zwingenden Grund nach nationalem Recht Gebrauch macht (beispielsweise gemäß Ziffer 8.4), der im Einklang mit dem Unionsrecht steht; oder


8.7.3 nachweisen kann, dass der Personenbeförderungsunternehmer (auch durch seine Fahrer) wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen hat. In solchen Fällen stellt quickz dem Personenbeförderungsunternehmer unverzüglich nach der Beendigung eine Begründung für seine Entscheidung auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung.


8.8 quickz ist nicht verpflichtet, dem Personenbeförderungsunternehmer eine Begründung mitzuteilen, wenn quickz:


8.8.1 aus gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen heraus nicht die spezifischen Fakten oder Umstände und den entsprechenden Grund bzw. die entsprechenden Gründe offenlegen darf; oder


8.8.2 nachweisen kann, dass der Personenbeförderungsunternehmer und/oder seine Fahrer wiederholt gegen die geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen haben, was zur vollständigen Beendigung der quickz Services geführt hat.


8.9 Zusätzliche Anforderungen und Schutzmaßnahmen, wie sie in der Verordnung (EU) 2019/1150 ("Verordnung") festgelegt sind, können Anwendung finden, wenn die Kündigung der Vereinbarung oder die Aussetzung des Zugangs zu den quickz Services (einschließlich des quickz Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des Fahrer-Kontos sowie der quickz-App) die Rechte des Personenbeförderungsunternehmers beeinträchtigt, der die quickz-Services zur Erbringung von Transportdienstleistungen in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ("Mitgliedstaat") nutzt.


8.10 Der in Ziffer 8.9 genannte Personenbeförderungsunternehmer, der als "gewerblicher Nutzer" in einem Mitgliedstaat tätig ist, hat das Recht, die Kündigung der Vereinbarung, die Aussetzung des Zugangs zu den quickz Services und andere behauptete Verstöße gegen die Verordnung gemäß den Regeln, die auf https://quickz.eu/rechtliche-dokumente/ veröffentlicht sind, zu überprüfen. quickz gewährt dem Personenbeförderungsunternehmer die Möglichkeit, die Tatsachen und Umstände, die zur Beschränkung, Aussetzung oder Kündigung geführt haben, in seinem internen Beschwerdeverfahren zu klären. Wenn die Beschränkung, Aussetzung oder Kündigung aufgehoben wird, kann der Personenbeförderungsunternehmer weiterhin auf die Dienste von quickz zugreifen, ohne dass der Zugang zu personenbezogenen und/oder anderen Daten eingeschränkt wird, die sich aus der früheren Nutzung des quickz Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des Fahrer-Kontos, der quickz-App oder anderer quickz-Services ergeben.


8.11 Mit der Beendigung der Vereinbarung erlischt das Recht des Personenbeförderungsunternehmers und seiner Fahrer, die quickz Services (einschließlich des quickz Personenbeförderungsunternehmer-Kontos, des Fahrer-Kontos sowie der quickz-App) zu nutzen. Alle Konten und Zugangsdaten werden von quickz entsprechend gesperrt oder gelöscht, wodurch der Personenbeförderungsunternehmer den Zugang zu den von ihm oder seinen Fahrern bereitgestellten oder generierten Informationen sowie zu Daten verliert, die vom Personenbeförderungsunternehmer, seinen Fahrern oder den App-Nutzern für die Nutzung der quickz Services zur Verfügung gestellt wurden oder im Rahmen der Bereitstellung der quickz Services erstellt wurden.


9. Allgemeine Bestimmungen

9.1 quickz behält sich das Recht vor, die Vereinbarung jederzeit zu ändern, indem die überarbeitete Version auf der Website von quickz (https://quickz.eu/rechtliche-dokumente/) veröffentlicht wird und der Personenbeförderungsunternehmer zusätzlich darüber informiert wird (z. B. per E-Mail, in der quickz-App oder im quickz Personenbeförderungsunternehmer-Konto), sofern die Änderungen nach vernünftigem Ermessen von quickz als wesentlich erachtet werden. Die Änderungen treten automatisch zu dem von quickz festgelegten Datum in Kraft und erfordern nicht die Zustimmung des Personenbeförderungsunternehmers. Die zusätzlichen Anforderungen und Schutzmaßnahmen gemäß Ziffer 9.2 bis 9.5 haben Vorrang vor dieser Ziffer 9.1, sofern sie anwendbar sind und im Widerspruch zu Ziffer 9.1 stehen.


9.2 Alle Änderungen, die sich auf die Rechte des Personenbeförderungsunternehmers auswirken, werden dem Personenbeförderungsunternehmer auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt, wobei eine bestimmte Frist vor dem Inkrafttreten der Änderung gewährt wird. Diese Frist wird unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls als angemessen und verhältnismäßig festgelegt und beträgt mindestens fünfzehn (15) Tage (nachfolgend "Vorankündigungsfrist"), es sei denn:


9.2.1 quickz unterliegt einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung, die eine Änderung dieser AGB in einer Weise erfordert, die die Einhaltung der Vorankündigungsfrist nicht zulässt;


9.2.2 Eine sofortige Änderung ist erforderlich, um eine unvorhergesehene und unmittelbar drohende Gefahr im Zusammenhang mit Gesundheits-, Sicherheits- oder Cybersecurity-Risiken abzuwenden oder um die quickz Services, App-Nutzer oder Personenbeförderungsunternehmer vor Betrug, Malware, Spam oder Datenschutzverletzungen zu schützen; oder


9.2.3 Der Personenbeförderungsunternehmer hat auf die Vorankündigungsfrist verzichtet (z. B. wenn er die quickz Services weiterhin nutzt, nachdem ihm die Änderung mitgeteilt wurde). quickz wird die Vorankündigungsfrist verlängern, wenn dies erforderlich ist, um technische oder kommerzielle Anpassungen vorzunehmen und den Änderungen gerecht zu werden.


9.3 Falls der Personenbeförderungsunternehmer mit den Änderungen der AGB oder anderen Regelungen der Vereinbarung nicht einverstanden ist, hat er das Recht, die Vereinbarung zu kündigen, indem er die Nutzung der quickz Services beendet und quickz seine Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger mitteilt. Die Beendigung der Vereinbarung wird mit dem Datum des Inkrafttretens der von quickz vorgeschlagenen Änderung wirksam, sofern in der Kündigung nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist. Die Nutzung der quickz Services am oder nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung gilt als Zustimmung des Personenbeförderungsunternehmers zu den geänderten AGBs bzw. der geänderten Vereinbarung.


9.4 Nachdem der Personenbeförderungsunternehmer die Mitteilung über die Änderung erhalten hat, hat er die Möglichkeit, die Vorankündigungsfrist durch eine schriftliche Erklärung (auch in elektronischer Form) oder durch eine eindeutige bestätigende Handlung zu verzichten.


9.5 Während der Vorankündigungsfrist wird das Hinzufügen von neuen Diensten zur quickz-App als eine klare Bestätigungshandlung betrachtet, was bedeutet, dass der Personenbeförderungsunternehmer auf die Vorankündigungsfrist verzichtet, es sei denn, die Vorankündigungsfrist erstreckt sich auf mehr als fünfzehn (15) Tage, aufgrund der Notwendigkeit bedeutender technischer Anpassungen der AGB. In diesen Fällen führt das Hinzufügen neuer Dienste durch den Personenbeförderungsunternehmer nicht automatisch zum Verzicht auf die Vorankündigungsfrist. Ansonsten wird die Zustimmung des Personenbeförderungsunternehmers zur Änderung als gegeben angesehen, sofern keine Kündigung vor Ablauf der Vorankündigungsfrist erfolgt.


9.6 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von quickz darf der Personenbeförderungsunternehmer seine Ansprüche gegenüber Dritten nicht abtreten.


9.7 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung davon unberührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame, rechtmäßige oder durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.


9.8 quickz ist bereit, mit den nachstehenden Mediatoren zusammenzuarbeiten, um eine außergerichtliche Beilegung etwaiger Streitigkeiten bezüglich der Bereitstellung der quickz-Services mit dem Personenbeförderungsunternehmer zu erreichen, die nicht mithilfe des internen Beschwerdemanagementsystems gelöst werden können:


9.8.1 Bundesverband E-Commerce und Versandhandel e.V.


9.8.2 Center for Effective Dispute Resolution (Zentrum für effektive Streitbeilegung)


9.9 Der alleinige Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis liegt in Frankfurt am Main. Allerdings behält sich quickz das Recht vor, den Personenbeförderungsunternehmer vor jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.


9.10 Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fahrgäste

Die Nutzung der quickz-App, die die Verbindung von Fahrgästen ("Sie") mit Anbietern erleichtert, um ihnen bei einer effizienteren Fortbewegung zu helfen, wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt.


Die Begriffe "quickz", "uns" oder "wir" verweisen auf die quickz UG (haftungsbeschränkt), die ihren Geschäftssitz in der Wampachstraße 10, 54295 Trier, Deutschland, hat und im Handelsregister Wittlich (Deutschland) unter der Registernummer 46619 HRB eingetragen ist. Unsere vollständigen Kontaktdaten sind unter https://quickz.eu/impressum/ verfügbar.


Um auf die quickz-App zuzugreifen und sie nutzen zu können, müssen Sie zuerst die untenstehenden Bedingungen (die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen") sowie andere von quickz akzeptierte Bedingungen und Richtlinien akzeptieren, auf die hierin verwiesen wird oder die auf https://quickz.eu/rechtliche-dokumente/ veröffentlicht werden. Diese Bedingungen und Richtlinien gelten für die Nutzung zusätzlicher Dienste oder für Ihr Verhalten auf der Plattform im jeweiligen Markt. Von Zeit zu Zeit kann quickz Ihnen für einen begrenzten Zeitraum Zugang zu zusätzlichen Beta-Funktionen auf dem quickz-Plattform anbieten. Für diese gelten zusätzliche Bedingungen, die als Teil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen werden und unter dem folgenden Link eingesehen werden können: https://quickz.eu/rechtliche-dokumente/. Sie können sich jederzeit von dem Angebot dieser zusätzlichen Beta-Funktionen abmelden, indem Sie uns über die quickz-App oder über [email protected] kontaktieren.


Ihre Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründet eine vertragliche Beziehung zwischen Ihnen und quickz.


Definitionen

quickz-App - Unsere hauseigene Smartphone-Anwendung, die eine Verbindung zwischen Ihnen und dem Anbieter herstellt, um Ihnen die Anforderung von Beförderungsleistungen zu ermöglichen und gleichzeitig die Bezahlung für diese Leistungen zu erleichtern.


Vereinbarung zur Nutzung der quickz-App - Ein Vertrag zwischen Ihnen und quickz, der die Nutzung der quickz-App regelt und durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt wird.


quickz In-App Zahlung - Verschiedene Zahlungsmethoden (z. B. Kreditkarte oder PayPal), die Ihnen in der quickz-App zur Verfügung stehen, um Beförderungsleistungen zu bezahlen.


Richtlinien für das Verhalten auf der Plattform - Von quickz festgelegte Richtlinien für die Nutzung der quickz-App und die Durchführung von Beförderungsleistungen. Diese Richtlinien sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und können unter folgendem Link eingesehen werden: https://quickz.eu/rechtliche-dokumente/.


Anbieter - Eine Firma oder ein Einzelunternehmer, der im Besitz einer Lizenz für die Personenbeförderung mit Mietwagen (gemäß § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46 Abs. 2 Nr. 3, § 49 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes ("PBefG")) und/oder mit Taxen (gemäß § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4, § 46 Abs. 2 Nr. 1, § 47 PBefG) ist. Der Anbieter erbringt Beförderungsleistungen, einschließlich derjenigen, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben sind, in eigenem Namen, auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung, indem er die quickz-Dienste entweder selbst in Anspruch nimmt oder einen oder mehrere Fahrer dafür einsetzt.


Trinkgeld - Ein kleines Geldgeschenk in Form einer zusätzlichen Zahlung zum Fahrpreis, das dem Anbieter als Anerkennung für die Erbringung der Beförderungsleistung gegeben wird.


1. quickz-App-Vereinbarung


1.1 Um Zugang zur quickz-App zu erhalten, ist es erforderlich, dass Sie sich über die quickz-App registrieren und ein Konto erstellen. Sie sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass die von Ihnen gemachten Angaben stets korrekt, vollständig und aktuell sind. Indem Sie die Schaltfläche zur Anmeldung (normalerweise mit der Bezeichnung "Anmeldung" oder einer ähnlichen Formulierung) am Ende des Registrierungsprozesses betätigen, ersuchen Sie quickz darum, ein quickz-Konto einzurichten und bieten an, die Vereinbarung zur Nutzung der quickz-App abzuschließen. quickz kann dieses Angebot akzeptieren, indem es ein solches quickz-Konto erstellt und Ihnen den Zugriff auf die quickz-App gewährt.


1.2 quickz bietet über die quickz-App einen Service der Informationsgesellschaft an, der die Vermittlung von Beförderungsanfragen zwischen Fahrgästen und Anbietern ermöglicht.


Um absolute Klarheit zu schaffen, ist es wichtig zu betonen, dass quickz selbst keine Beförderungsleistungen anbietet. Die Beförderungsleistungen werden von den Anbietern im Rahmen eines individuellen Beförderungsvertrags zwischen Ihnen und dem Anbieter erbracht. Die Anbieter führen diese Beförderungsleistungen eigenständig durch, entweder in persönlicher Kapazität oder als Teil eines Unternehmens, und agieren dabei als eigenständige wirtschaftliche und professionelle Dienstleister. quickz übernimmt keinerlei Verantwortung für die Erfüllung des Beförderungsvertrags, der zwischen Ihnen und dem Anbieter abgeschlossen wurde. Eventuelle Streitigkeiten, die sich aus Verbraucherrechten, gesetzlichen Pflichten oder den für die Erbringung von Beförderungsleistungen geltenden Gesetzen ergeben, müssen zwischen den Fahrgästen und den Anbietern geklärt werden. Die Informationen des Anbieters und Details zu seinen Beförderungsleistungen sind in der quickz-App verfügbar, und Belege für die durchgeführten Fahrten werden an die in Ihrem Fahrgastprofil angegebene E-Mail-Adresse gesendet.


1.3 Der Fahrgast (also Sie) schließt über die quickz-App mit dem Anbieter einen Beförderungsvertrag für die Bereitstellung von Beförderungsleistungen ab. Abhängig von den verfügbaren Zahlungsoptionen für einen bestimmten Fahrtort können Sie wählen, ob Sie die Beförderungsleistungen bar bezahlen oder die quickz In-App Zahlung nutzen möchten. Für Geschäftsreisen mit quickz gilt eine separate Vereinbarung. Die fälligen Gebühren beinhalten, sofern gesetzlich vorgeschrieben, Steuern. Darüber hinaus können die Gebühren andere anfallende Kosten wie Mautgebühren, Buchungsgebühren, städtische (Maut-)Gebühren, Flughafenzuschläge oder Bearbeitungsgebühren für geteilte Zahlungen enthalten. Wenn Sie möchten, können Sie dem Anbieter auch ein Trinkgeld direkt zahlen oder über die quickz In-App Zahlung. Beachten Sie jedoch, dass der maximale Betrag für Trinkgelder in der App begrenzt sein kann.


Sobald die Beförderungsleistung vom Anbieter erbracht wurde, stellen wir im Auftrag des Anbieters eine Rechnung aus.


1.4 Während der Installation der quickz-App wird Ihre Mobiltelefonnummer mit Ihrem Benutzerkonto verknüpft und in unserer Datenbank gespeichert. Falls Sie Ihre Mobiltelefonnummer nicht mehr verwenden, müssen Sie uns innerhalb von 7 Tagen benachrichtigen, damit wir Ihre Kontodaten anonymisieren können. Wenn Sie uns nicht über eine Änderung Ihrer Nummer informieren, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Mobilfunkanbieter dieselbe Handynummer einer anderen Person zuweist. In einem solchen Fall könnte diese neue Person, wenn sie die quickz-App nutzt, Zugriff auf Ihre Daten erhalten.


1.5 Sie tragen die Verantwortung für sämtliche Aktivitäten auf Ihrem Konto in der quickz-App.


1.6 quickz behält sich das Recht vor, gelegentlich soziale Interaktionsmöglichkeiten über die quickz-App anzubieten, einschließlich der Möglichkeit, Sie zu kontaktieren oder Ihnen die Gelegenheit zu geben, den Anbieter zu bewerten und Kommentare abzugeben.


2. Gutschein-Codes


2.1 Sie stimmen zu, dass quickz Ihnen im Rahmen von Werbeaktionen Gutschein-Codes zusenden kann. Die damit verbundene Wert-Gutschrift kann für die Bezahlung von Fahrten oder für andere Funktionen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Beförderungsleistung und/oder anderen von quickz erbrachten Dienstleistungen (falls zutreffend) verwendet werden und kann zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die für jede Werbeaktion oder jeden Gutschein-Code festgelegt werden. Das Verfallsdatum von Gutschein-Codes wird in der App angezeigt, sobald Sie den Gutschein-Code auf Ihr Konto angewendet haben.


2.2 Falls der für Ihre Fahrt fällige Betrag das verfügbare Guthaben, das Ihrem Konto durch die Einlösung eines Gutschein-Codes zugeordnet ist, übersteigt, wird der überschüssige Betrag automatisch von der in Ihrem Konto hinterlegten Zahlungsmethode abgebucht. Beachten Sie bitte, dass das Guthaben aus einem Gutschein-Code nur für eine einzelne Fahrt gilt und nicht auf zukünftige Fahrten übertragen werden kann. Etwaiges ungenutztes Guthaben aus einem Gutschein-Code verfällt demnach. Pro Fahrt kann nur ein einziger Gutschein-Code verwendet werden.


2.3 quickz behält sich das Recht vor, jeden Gutschein-Code jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu löschen. Dies kann insbesondere dann geschehen, wenn quickz der Ansicht ist, dass die Codes in unrechtmäßiger oder betrügerischer Weise verwendet werden, wenn sie versehentlich ausgestellt wurden oder wenn sie ihr Gültigkeitsdatum überschritten haben.


3. quickz In-App Zahlung


3.1 Je nach den unterstützten Zahlungsoptionen für den jeweiligen Fahrtort haben Sie die Möglichkeit, die Beförderungsleistungen entweder mit einer Zahlungskarte, über die Abrechnung Ihres Mobilfunkanbieters oder mit anderen verfügbaren Zahlungsmethoden wie beispielsweise quickz Business in der quickz-App zu bezahlen. Bezüglich der Bereitstellung des Dienstes quickz In-App Zahlung handelt quickz in eigenem Namen und als Vertreter der Anbieter von Beförderungsleistungen. Jeder Anbieter hat quickz als Bevollmächtigten für die Vermittlung von Vertragsabschlüssen zwischen sich und dem Fahrgast ermächtigt, was auch die Befugnis zur Annahme von Zahlungen von Fahrgästen und zur Weiterleitung an den Anbieter einschließt. Ihre Verpflichtung gegenüber dem Anbieter für die Beförderungsleistung und Ihre Verpflichtung gegenüber uns zur Zahlung einer Buchungsgebühr gelten als erfüllt, sobald Sie die Anweisung zur Überweisung auf das Bankkonto von quickz erteilen. Sie tragen die Verantwortung dafür sicherzustellen, dass die Zahlung erfolgt und ausreichende Geldmittel verfügbar sind.


3.2 Sie haben die Möglichkeit, dem Anbieter über die quickz In-App Zahlung ein Trinkgeld zu geben. Das Trinkgeld kann über die quickz In-App Zahlung auf eine von quickz für diesen Zweck autorisierte Weise bezahlt werden. quickz erhebt keine Gebühren für die Vermittlung des Trinkgeldes, und das Trinkgeld wird in vollem Umfang an den Anbieter der Beförderungsleistung überwiesen, unter Berücksichtigung eventuell anfallender Steuern. Allerdings behält sich quickz das Recht vor, das Trinkgeld zurückzuhalten, wenn der Verdacht besteht, dass die Trinkgeldzahlung betrügerisch oder illegal ist, zu einem anderen Zweck als einer Anerkennung im Zusammenhang mit der erbrachten Leistung verwendet wird oder im Widerspruch zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von quickz steht.


3.3 Bei Zahlungen über quickz In-App Zahlung nimmt quickz Ihre Zahlungen entgegen, behält eine Buchungsgebühr ein und leitet den Betrag für die erbrachte Beförderungsleistung an den Anbieter weiter. Zur Sicherstellung der Zahlungsmethode kann quickz zusätzliche Informationen von Ihnen anfordern.


3.4 Bei Zahlungen über quickz In-App Zahlung für Beförderungsleistungen übernimmt quickz keine Verantwortung für eventuelle Zahlungskosten von Dritten (z. B. Mobilfunkbetreiber, Bankgebühren). Diese Drittanbieter können Ihnen zusätzliche Gebühren für die Abwicklung von Zahlungen im Zusammenhang mit quickz In-App Zahlung in Rechnung stellen. quickz haftet nicht für solche Gebühren und lehnt jegliche Haftung in dieser Angelegenheit ab. Ihre Zahlungsmethode kann auch zusätzlichen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen, die von dem jeweiligen Drittzahlungsdienstleister verwendet werden. Bitte lesen Sie die entsprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, bevor Sie Ihre Zahlungsmethode verwenden.


3.5 quickz ist für das ordnungsgemäße Funktionieren von quickz In-App Zahlung verantwortlich und bietet Unterstützung zur Lösung von Problemen. Die Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Dienst quickz In-App Zahlung fällt ebenfalls in unsere Zuständigkeit. Für Unterstützung bei Zahlungsfragen kontaktieren Sie uns bitte über die quickz-App oder per E-Mail an [email protected]. Anfragen, die per E-Mail oder über die quickz-App eingehen, werden innerhalb von drei Werktagen beantwortet. Beschwerden und Anträge im Zusammenhang mit quickz In-App Zahlung werden von quickz innerhalb von zehn Werktagen bearbeitet. Sollte jedoch aus irgendeinem Grund die Zahlung per quickz In-App Zahlung nicht möglich sein, sind Sie verpflichtet, die Fahrt direkt beim Anbieter in bar zu bezahlen.


4. Bestellung und Stornierung der Beförderungsleistungen


4.1 In der quickz-App haben Sie die Möglichkeit, Anfragen für die Erbringung von Beförderungsleistungen zu erstellen. Dabei handelt es sich um ein Angebot Ihrerseits an einen ausgewählten Anbieter, einen Beförderungsvertrag abzuschließen. Wenn ein Anbieter Ihr Angebot akzeptiert, kommt der Beförderungsvertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter zu den vereinbarten Bedingungen zustande. Sie erhalten eine Benachrichtigung über die Annahme Ihrer Anfrage über die quickz-App. Es ist wichtig zu beachten, dass quickz keinerlei Verantwortung für die tatsächliche Durchführung von Beförderungsleistungen trägt. quickz erbringt selbst keine Beförderungsleistungen und ist keine Vertragspartei in Bezug auf Ihren Vertrag mit dem betreffenden Anbieter.


4.2 Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anfrage für eine Beförderungsleistung in der quickz-App kostenlos zu stornieren, solange ein Anbieter Ihre Anfrage noch nicht angenommen hat.


4.3 Falls Sie Ihre Anfrage für die Beförderungsleistung in der quickz-App stornieren, nachdem ein Anbieter Ihre Anfrage akzeptiert hat (was bedeutet, dass ein Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde), kann Ihnen eine Stornogebühr in Rechnung gestellt werden. Die Höhe dieser Gebühr wird in der quickz-App angezeigt und kann vor Ihrer Anfrage für die Beförderungsleistung eingesehen werden. Dies gilt, es sei denn, Sie sind nicht für die Stornierung verantwortlich. Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass dem Anbieter kein Schaden entstanden ist oder der Schaden wesentlich geringer ist als die Gebühr.


4.5 Sobald der Anbieter Sie über die quickz-App benachrichtigt, dass der Fahrer am Abholort angekommen ist und Sie innerhalb einer angemessenen Frist, die auf 5 (fünf) Minuten festgelegt ist, nicht an diesem Ort erscheinen, behält sich der Anbieter das Recht vor, den Auftrag zu stornieren. In diesem Fall wird eine Stornogebühr erhoben, deren Höhe in der quickz-App angezeigt wird und vor Ihrer Anfrage für die Beförderungsleistung eingesehen werden kann. Wenn der Anbieter beschließt, den Auftrag zu stornieren, übernimmt quickz keine Verantwortung.


4.6 Nachdem der Anbieter Sie über die quickz-App darüber informiert hat, dass der Fahrer am Abholort angekommen ist, kann die quickz-App damit beginnen, den Fahrpreis auf Grundlage der Wartezeit gemäß den in der quickz-App angegebenen Tarifen zu berechnen.


4.7 Wenn Sie über die quickz-App Beförderungsleistungen angefordert haben und das Fahrzeug des Anbieters oder dessen Einrichtungen beschädigen (einschließlich Verschmutzung oder Verursachung von unangenehmen Gerüchen), behält sich der Anbieter das Recht vor, von Ihnen eine Vertragsstrafe in Höhe von 50 EUR zu verlangen und den Ersatz für den darüber hinausgehenden Schaden zu fordern, der von Ihnen oder den Personen, denen Sie Zugang zum Fahrzeug gewährt haben, verursacht wurde.


5. Lizenz zur Nutzung von quickz-App


5.1 Sofern Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einhalten, gewähren wir Ihnen ein unentgeltliches, widerrufliches, nicht exklusives Recht, auf die quickz-App zuzugreifen und sie gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Datenschutzhinweis und den anwendbaren App-Store-Bedingungen zu nutzen. Sie sind nicht berechtigt, dieses Nutzungsrecht für die quickz-App zu übertragen oder zu unterlizenzieren. Sollte Ihr Recht zur Nutzung der quickz-App erlöschen, erlischt auch die entsprechende nicht exklusive Lizenz.


6. Haftung


6.1 Da die quickz-App als ein Dienst der Informationsgesellschaft fungiert, der als Kommunikationsmittel zwischen Fahrgästen und Anbietern dient, können wir keine Garantie oder Verantwortung für die Qualität oder Mängelfreiheit der erbrachten Beförderungsleistungen übernehmen. Da der Vertrag über die Erbringung einer Beförderungsleistung ausschließlich zwischen Ihnen und dem jeweiligen Anbieter zustande kommt, haften wir nicht für Schäden, die in Verbindung mit oder im Rahmen eines solchen Vertragsverhältnisses zwischen Ihnen und dem Anbieter auftreten (z. B. Schäden am Fahrzeug oder Unfälle). Da die Verfügbarkeit von Angeboten für die Erbringung von Beförderungsleistungen von den Handlungen der Anbieter abhängt, kann quickz keine Gewähr dafür übernehmen, dass stets Angebote für die Erbringung von Beförderungsleistungen zur Verfügung stehen.


6.2 quickz bietet selbst keine Beförderungsleistungen an. Die quickz-App ist auch kein Dienst zur Vermittlung von Fahrgästen an Beförderungsanbieter. Die quickz-App dient als Mittel zur Organisation der Erbringung von Beförderungsleistungen durch einen Anbieter.


6.3 Verbrauchern steht im Zusammenhang mit einem mit einem Anbieter geschlossenen Beförderungsvertrag kein Widerrufsrecht zu. Das Einfordern einer Rückerstattung im Zusammenhang mit einer Beförderungsleistung führt nicht dazu, dass der Vertrag, in dessen Rahmen die Beförderungsleistung bestellt wurde, aufgehoben wird.


6.4 Die quickz-App wird in ihrer aktuellen Form "wie sie ist" und in dem Umfang, wie sie verfügbar ist, zur Verfügung gestellt. quickz gibt keine Garantie dafür ab, dass der Zugang zur quickz-App ohne Unterbrechungen oder Fehler erfolgt. Im Falle von Softwarefehlern werden wir uns bemühen, diese so schnell wie möglich zu beheben. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Nutzung der quickz-App aufgrund gelegentlicher technischer Probleme eingeschränkt sein kann, und wir können nicht garantieren, dass die quickz-App jederzeit einwandfrei funktioniert. Zum Beispiel kann ein öffentlicher Notfall zu einer Unterbrechung der Dienste führen.


6.5. Unbeschadet von Abschnitt 6.10 ist quickz von jeglicher Haftung befreit. Insbesondere haftet quickz nicht für:


(i) Schäden, die aus einer Transaktion zwischen Ihnen und einem Anbieter resultieren;


(ii) die Verfügbarkeit und Genauigkeit der Inhalte, Produkte oder Dienstleistungen des Anbieters;


(iii) Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ursachen außerhalb unserer Kontrolle zurückzuführen sind;


(iv) alle Schäden, die aufgrund Ihrer unsachgemäßen, unangemessenen und/oder unbeabsichtigten Nutzung der quickz-App entstehen.


6.6 Des Weiteren übernehmen quickz, seine Vertreter, Direktoren und Mitarbeiter keine Haftung für Verluste oder Schäden, die Ihnen durch die Nutzung der quickz-App oder das Vertrauen auf die über die quickz-App gebuchte Beförderung entstehen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:


6.6.1. sämtliche unmittelbaren oder mittelbaren Sach- oder Vermögensschäden;


6.6.2. entgangener Gewinn;


6.6.3. Den Verlust von Geschäften, Verträgen, Kontakten, Unternehmenswert, Reputation und jeglichen Schaden, der infolge einer Betriebsunterbrechung entstehen kann;


6.6.4. Datenverlust oder Dateninkonsistenz;


6.6.5. sowie jegliche andere Form von Verlust oder Schaden.


6.7 Die Haftung von quickz im Zusammenhang mit der Verletzung vertraglicher Pflichten ist gegebenenfalls auf 500 Euro beschränkt. Sie haben nur dann Anspruch auf Schadenersatz, wenn quickz die Pflichten gemäß der quickz-App-Vereinbarung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. quickz haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Anbieters und nicht für Schäden, die der Anbieter bei Ihnen verursacht. Abschnitt 6.10 bleibt hiervon unberührt.


6.8 Die in diesem Abschnitt festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten ebenfalls für die Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von quickz und/oder für alle anderen Personen, für deren Verschulden quickz gemäß den gesetzlichen Bestimmungen haftet.


6.9 Sie verpflichten sich, quickz, die mit quickz verbundenen Unternehmen, Vertreter, Mitarbeiter und Direktoren von sämtlichen Ansprüchen oder Verlusten (einschließlich Haftung, Schäden, Kosten und Ausgaben jeglicher Art) freizustellen und schadlos zu halten, die ihnen aufgrund Ihrer Nutzung der quickz-App (einschließlich der Beförderungsleistungen, die Sie durch Ihre Nutzung der quickz-App erhalten) entstehen.


6.10. Die Haftungsbeschränkungen gemäß Abschnitt 6 finden keine Anwendung: (i) bei Haftung für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, (ii) bei Haftung für von quickz schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder (iii) im Falle einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte "Kardinalpflicht"). Kardinalpflichten sind solche Pflichten von quickz, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der quickz-App-Vereinbarung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von quickz in Höhe des vertragstypischen und bei Abschluss der quickz-App-Vereinbarung vorhersehbaren Schadens begrenzt.


7. Bewährte Praktiken bei der Nutzung der quickz-App


7.1 Probleme bezüglich Mängeln oder Qualität von Beförderungsleistungen werden gemäß den Bestimmungen des Anbieters oder der zuständigen Behörde geklärt, da quickz weder Anbieter noch Makler dieser Leistungen ist.


7.2 Bitte füllen Sie in der quickz-App das Feedback-Formular aus. So können wir den Dienstleistungsanbietern Hinweise zur Steigerung ihrer Qualität geben.


7.3 Die Nutzung der quickz-App sollte in gutem Glauben und mit Respekt gegenüber den anbietenden Dienstleistern erfolgen. Daher haben wir Plattform-Verhaltensrichtlinien eingeführt, die untrennbar zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören. Bei Widersprüchen zwischen den Plattform-Verhaltensrichtlinien und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nehmen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorrang ein.


7.4 quickz strebt danach, nur solche Anbieter in der App zuzulassen, die sich ihrem Beruf und den Fahrgästen gegenüber integer und respektvoll verhalten. Dennoch können wir nicht versichern, dass alle über die quickz-App auffindbaren Beförderungsdienstleister stets diesen Ansprüchen gerecht werden. Sollten Sie Unzufriedenheit mit einer Beförderungsleistung haben, informieren Sie bitte das zuständige Unternehmen, die zugehörige Aufsichtsbehörde oder wenden Sie sich an unseren Kundenservice.


8. Laufzeit und Beendigung


8.1 Durch Löschen Ihres Kontos in der quickz-App können Sie die Nutzung jederzeit und ohne Vorankündigung einstellen. Andererseits kann quickz Ihre App-Nutzung mit einer einmonatigen Kündigungsfrist beenden. Die Möglichkeit einer sofortigen Kündigung aus triftigem Grund für beide Seiten ist von dieser Regelung nicht betroffen.


8.2 Wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, dass Sie gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter die Plattform-Verhaltensrichtlinien, verstoßen, Rechte Dritter – besonders von Anbietern – im Zuge Ihrer Nutzung der Beförderungsdienste missachten, gegen die guten Sitten handeln oder andere relevante Regeln und Bedingungen für den Zugang und die Nutzung der quickz-App nicht einhalten, behält sich quickz das Recht vor, entsprechend einzugreifen. Dies kann Warnungen, temporäre Sperrungen Ihres Kontos oder die sofortige Beendigung Ihrer App-Nutzung umfassen. Ein Eingreifen kann auch erfolgen, wenn quickz aus anderen berechtigten Gründen handeln muss, beispielsweise um Dritte, insbesondere Anbieter, vor betrügerischen Handlungen zu schützen.


8.3 Zudem kann quickz Ihre Nutzung der App aussetzen, wenn sie Sie über diese Absicht in angemessener Form informiert.


8.4 Sollten Sie oder quickz bemerken, dass Sie die quickz-App nicht mehr in Gebrauch nehmen, oder falls quickz Ihre App-Nutzung entsprechend diesem Abschnitt beschränkt, hat quickz das Recht, sämtliche durch Sie bereitgestellten oder durch Ihre App-Nutzung entstandenen nicht personenbezogenen Daten zu entfernen. Daraus folgend verzichten Sie auf jedwede Berechtigung, die quickz-App zu verwenden, auf von quickz innerhalb der App bereitgestellte Inhalte zuzugreifen, sowie auf Inhalte von Anbietern oder andere Nutzerinhalte. Für daraus resultierende Verluste übernimmt quickz keine Entschädigung.


8.5 Auch wenn Sie Ihre Nutzung der quickz-App beenden und Ihr Konto löschen, bleiben eventuelle Zahlungsverpflichtungen Ihnen gegenüber quickz bestehen.

9. Änderungen an der quickz-App


9.1 Um den Service zu optimieren und neue, innovative Features bereitzustellen, führt quickz regelmäßige Updates und Verbesserungen der quickz-App durch. Diese Anpassungen, einschließlich Sicherheitsupdates, dienen auch dazu, auf technologische Veränderungen, Nutzervorlieben, Verhaltensmuster und die generelle Art und Weise, wie das Internet und die quickz-App verwendet werden, zu reagieren.


9.2 quickz wird notwendige Änderungen an der quickz-App vornehmen, um sie im Einklang mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu halten. Über solche Updates werden Sie von quickz klar und verständlich informiert und diese werden Ihnen bereitgestellt, ohne dass Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Sollten Sie die von quickz bereitgestellten Dienständerungen nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums umsetzen, übernimmt quickz keine Haftung für Vertragsverletzungen, die ausschließlich auf das Ausbleiben dieser spezifischen Dienstanpassung zurückgehen, sofern:


(i) Sie von quickz über die Verfügbarkeit der Dienstanpassung und die Konsequenzen einer Nichtinstallation in Kenntnis gesetzt wurden; und


(ii) Ihr Versäumnis, die Dienstanpassung zu installieren oder sie korrekt zu installieren, nicht auf unzureichende Installationsanleitungen von quickz zurückzuführen ist.


9.3 Zusätzlich kann quickz Änderungen an der quickz-App vornehmen, um neue Features zu integrieren, innovative Eigenschaften hinzuzufügen, einen Aspekt der quickz-App oder eine damit verbundene Funktion zu aktualisieren, neu zu gestalten, ein spezifisches Angebot und/oder den Support zu pausieren oder um Fehler zu korrigieren.


10. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können wir gelegentlich anpassen. Über solche Änderungen werden wir Sie spätestens zwei Wochen vor ihrem geplanten Inkrafttreten, sei es in Textform (zum Beispiel via E-Mail) oder über die quickz-App, informieren. Sie haben die Wahl, den Anpassungen zuzustimmen oder diese abzulehnen, indem Sie die Nutzung unserer Dienste vor dem geplanten Inkrafttreten der Anpassungen einstellen.


Bei Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich auf:


10.1.1 die Anpassung an geänderte Gesetzgebungen, auf denen die Geschäftsbedingungen basieren,


10.1.2 Veränderungen in der Rechtsprechung oder bei der Aufsichtspraxis zuständiger Behörden, die direkten Einfluss auf die Geschäftsbedingungen haben, oder


10.1.3 das Ungültigwerden einer Regelung, die nicht durch geltendes Recht ersetzt werden kann,


beziehen, gilt Ihre Zustimmung automatisch als gegeben, sofern Sie nicht vor dem geplanten Inkrafttreten der Änderungen Widerspruch einlegen. Für wesentliche Dienständerungen trifft dies jedoch nicht zu. Wir werden in unserer Kommunikation ausdrücklich auf diese implizite Zustimmung hinweisen. Wenn Änderungen vorgeschlagen werden, steht es Ihnen frei, den quickz-App-Vertrag kostenfrei und ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen zu kündigen. Hierüber werden wir Sie explizit in der betreffenden Benachrichtigung aufklären. Das generelle Kündigungsrecht beider Parteien wird durch diese Regelung nicht beeinflusst.


11. Datenschutz


Die Privatsphäre unserer Fahrgäste hat für quickz höchste Priorität. Wir bitten Sie, sich mit unseren Datenschutzrichtlinien unter (https://quickz.eu/rechtliche-dokumente/) vertraut zu machen, um zu verstehen, wie quickz die Daten der Fahrgäste erhebt, nutzt und teilt.


12. Schlussbestimmungen


12.1 Für die Interpretation und Umsetzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die rechtlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland maßgebend, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland sind für den Reisenden als Verbraucher anwendbar. Sollte eine aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen resultierende Streitigkeit nicht durch Gespräche geklärt werden können, wird sie endgültig vor dem Amtsgericht Wittlich verhandelt, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen schreiben vor, dass die Streitigkeit vor einem Gericht an Ihrem Wohnort verhandelt werden muss.


12.2 Wird eine Klausel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nicht vollstreckbar betrachtet, so werden die Parteien diese Klausel durch eine vollstreckbare ersetzen, die in ihrer Absicht und wirtschaftlichen Auswirkung der ursprünglichen Klausel möglichst nahekommt.








quickz BALANCE BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN


Die Nutzungsregeln der quickz Balance-Funktion innerhalb der quickz-App werden durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "Bedingungen") bestimmt. Jedes Mal, wenn Sie die quickz Balance-Funktion nutzen, gelten diese Bedingungen. In diesem Dokument steht "wir" oder "quickz" für die quickz UG (haftungsbeschränkt) – ein Unternehmen mit beschränkter Haftung in Deutschland, registriert beim Amtsgericht Wittlich unter der HRB 46619 und ansässig in Wampachstraße 10, 54295 Trier, Deutschland.


1. FUNKTIONSUMFANG UND ZUGÄNGLICHKEIT


1.1. Innerhalb der quickz-App stellt quickz Balance folgende Features bereit:


1.1.1. Mit quickz Balance können Sie Beträge einsehen, die durch Ihre Aktivitäten in der quickz-App oder durch den Kauf bzw. die Nutzung von Waren und Dienstleistungen in der App entstanden sind. Dies beinhaltet Situationen, in denen:


(a) es uns nicht möglich war, Ihnen für Produkte oder Services, die Sie über die quickz-App erworben haben, eine Rechnung auszustellen (etwa wegen einer misslungenen Kreditkartentransaktion, selbst wenn der tatsächliche Betrag für die erworbenen Produkte oder Dienstleistungen zum Kaufzeitpunkt nicht festgelegt war und sich die auf Ihrer Karte verfügbaren Mittel als ungenügend erweisen); oder


(b) Sie wegen der Nutzung der über die quickz-App erworbenen Produkte oder Dienstleistungen Strafgebühren oder zusätzliche Kosten tragen müssen (wie zum Beispiel bei Beschädigung eines Mietfahrzeugs von quickz);


(c) Sie andere finanzielle Verpflichtungen durch die Nutzung der quickz-App haben.


1.1.2. Die quickz Balance zeigt Ihnen verfügbare Beträge, die gemäß Abschnitt 4 für den Erwerb von Produkten und Services in der quickz-App genutzt werden können. Diese Gelder könnten für Sie bereitstehen, wenn:


(a) Sie sich dazu entschieden haben, einen Kauf innerhalb der quickz-App rückgängig zu machen und die bereits entrichteten Summen Ihnen durch die Gutschrift auf Ihrer quickz Balance zurückerstattet wurden;


(b) Sie mit der quickz-App nicht zufrieden waren und Ihnen deshalb ein Ausgleich auf Ihrer quickz Balance gutgeschrieben wurde;


(c) Ihnen diese Beträge infolge einer Marketingaktion gewährt wurden oder einfach, weil wir es so entschieden haben;


(d) Sie von der im Abschnitt 2 erläuterten Top-Up-Funktion Gebrauch gemacht haben.


1.1.3. Innerhalb der quickz-App können Sie die quickz Balance zum Erwerb bestimmter Produkte und Dienstleistungen nutzen, wie in Abschnitt 4 dargelegt.


1.2. Abhängig von Ihrem Standort, an dem Sie quickz Balance einsetzen:


1.2.1. Könnten Sie Zugriff auf alle in Abschnitt 1.1 genannten Features der quickz Balance haben, einschließlich der Top-Up-Funktion;


1.2.2. Es ist möglich, dass Sie Zugang zu allen Features von quickz Balance gemäß Abschnitt 1.1 haben, jedoch nicht zur Top-Up-Funktion;


1.2.3. Es könnte sein, dass Ihnen quickz Balance überhaupt nicht zugänglich ist.


1.3. Beträge, die auf Ihrer quickz Balance vorhanden sind, können nur zum Erwerb von Produkten und Services innerhalb der quickz-App entsprechend Abschnitt 4 eingesetzt werden.


1.4. Es besteht kein Recht Ihrerseits, dass Guthaben auf Ihrer quickz Balance, inklusive der über die in Abschnitt 2 erläuterte Top-Up-Funktion eingezahlten Beträge, in Bargeld umgewandelt, zurückerstattet oder in anderer Form als zum Erwerb von Produkten und Dienstleistungen in der quickz-App gemäß Abschnitt 4 bereitgestellt wird.


1.5. Sie sind nicht berechtigt, die Guthaben auf Ihrem quickz Balance, inklusive der Beträge, die Sie mittels der in Abschnitt 2 beschriebenen Top-Up-Funktion transferiert haben, an Dritte weiterzugeben oder in anderer Form Dritten zugänglich zu machen, außer für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen innerhalb der quickz-App gemäß Abschnitt 4.


1.6. Beträge auf Ihrer quickz Balance, auch jene, die Sie mittels der Top-Up-Funktion gemäß Abschnitt 2 an uns transferiert haben, werden nicht als elektronische Transaktionen, Einlagen oder andere von uns in Ihrem Namen gehaltene Geldmittel betrachtet.


1.7. Sollten Sie ein Guthaben in einer spezifischen Währung auf Ihrem quickz-Guthaben haben, könnte dieses in Ländern, in denen diese Währung nicht als offizielle Währung gilt, nicht nutzbar sein.


1.8. Die Nutzung von quickz Balance ist mit quickz Business nicht möglich.


1.9. Obwohl quickz Balance von quickz UG (haftungsbeschränkt) betrieben wird, werden nicht sämtliche Produkte und Dienstleistungen in der quickz-App von quickz UG (haftungsbeschränkt) bereitgestellt. Für die Produkte und Dienstleistungen, die in der quickz-App angeboten werden, übernimmt quickz UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen dieser Bedingungen keine Haftung.


2. TOP-UP FUNKTION


2.1. Durch die "Top-Up Funktion" können Sie uns mithilfe der in der quickz-App angebotenen Zahlungsmethoden einen Geldbetrag übermitteln. Diese Beträge werden wie folgt verwendet:


2.1.1. zuerst, um jegliche ausstehenden Schulden für Produkte oder Dienstleistungen abzudecken, die Sie in der quickz-App erworben haben (wie in Abschnitt 1.1.1 erläutert); und


2.1.2. anschließend, um Ihnen Guthaben für künftige Einkäufe von Produkten und Dienstleistungen in der quickz-App bereitzustellen (wie in Abschnitt 4 dargelegt).


2.2. Für die Top-Up-Funktion können Sie sämtliche Zahlungsmethoden verwenden, die in der quickz-App hierfür bereitgestellt werden.


2.3. Nicht alle, aber einige der üblichen Zahlungsmethoden für Einkäufe in der quickz-App könnten auch für die Top-Up-Funktion verfügbar sein.


2.4. Es steht uns frei, ohne Begründung, die für die Top-Up-Funktion in der quickz-App verfügbaren Zahlungsmethoden jederzeit zu ergänzen oder zu entfernen.


2.5. Wir behalten uns vor, die Top-Up-Funktion zu beschränken, darunter folgende Limitierungen:


2.5.1. Setzen eines Maximalbetrags für eine einzelne Transaktion über die Top-Up-Funktion;


2.5.2. Festlegen eines Maximalbetrags, der innerhalb eines festgelegten Zeitraums (z.B. 12 Monate) über die Top-Up-Funktion transferiert werden kann;


2.5.3. Bestimmen eines Höchstbetrags, der zu einem gegebenen Zeitpunkt im quickz Balance gespeichert sein kann.


2.6. Bei Nutzung der Top-Up-Funktion tätigen Sie eine Vorabzahlung für künftige Einkäufe von Produkten und Dienstleistungen innerhalb der quickz-App.


2.7. Die via Top-Up-Funktion an uns transferierten Beträge können nicht widerrufen werden, einschließlich jeglicher Verbraucher-Widerrufsrechte, die für Online-Käufe von Produkten und Dienstleistungen gelten könnten. Allerdings könnten die mit Ihrem quickz Balance getätigten Einkäufe den Widerrufsbedingungen entsprechen, die für den jeweiligen Verkauf von Produkten und Dienstleistungen relevant sind.


3. AUTOMATISCHE TOP-UP FUNKTION


3.1. In der quickz-App kann eine Option vorhanden sein, die es Ihnen erlaubt, die Top-Up-Funktion so zu konfigurieren, dass Überweisungen automatisch durchgeführt werden (bekannt als "automatische Top-Up-Funktion"), und zwar:


3.1.1. in festgelegten Intervallen (wie beispielsweise monatlich); oder


3.1.2. immer dann, wenn Ihr Guthaben auf dem quickz Balance einen bestimmten Mindestwert unterschreitet.


3.2. Bei Nutzung der automatischen Top-Up-Funktion tragen Sie die Verantwortung:


3.2.1. dafür, dass das von Ihnen ausgewählte Zahlungsmittel für diese Funktion geeignet ist (z.B. dass die verwendete Zahlungskarte noch gültig ist);


3.2.2. die automatische Top-Up-Funktion bei Bedarf rechtzeitig zu deaktivieren, um ungewollte Überweisungen zu verhindern (vergl. Abschnitt 1.3).


4. quickz BALANCE ALS ZAHLUNGSMITTEL VERWENDEN


4.1. Wenn auf Ihrem quickz Balance ein Guthaben vorhanden ist, können Sie dieses nutzen, um bestimmte Produkte und Services innerhalb der quickz-App zu erwerben.


4.2. Nicht alle in der quickz-App verfügbaren Produkte und Dienstleistungen müssen mit dem quickz Balance bezahlt werden können; es könnten alle oder nur einige davon sein.


4.3. Es steht in unserem Ermessen, jederzeit und ohne Begründung, Produkte und Dienstleistungen hinzuzufügen oder zu entfernen, die mit dem quickz Balance gekauft werden können.


4.4. Die Nutzung von quickz Balance kann von uns beschränkt werden, beispielsweise durch:


4.4.1. Festlegung eines Maximalbetrags, der in einer Transaktion über quickz Balance ausgegeben werden darf;


4.4.2. Bestimmung eines Obergrenze für Ausgaben mit quickz Balance innerhalb eines gegebenen Zeitraums, wie einem Tag oder Monat.


4.5. Wenn Sie quickz Balance für Zahlungen nutzen, verwenden Sie entweder Beträge, die wir Ihnen in der quickz-App bereitgestellt haben, oder solche, die Sie durch die Top-Up-Funktion im Voraus für künftige Einkäufe in der quickz-App eingezahlt haben. Daher sind Einkäufe über quickz Balance nicht als elektronische Geldtransfers oder andere Überweisungen anzusehen, die wir stellvertretend für Sie durchführen würden.


5. ABBUCHUNGEN VON DER quickz BALANCE


5.1. Wenn Sie über ein Guthaben auf Ihrem quickz Balance verfügen, haben wir das Recht, jegliche Beträge, die Sie uns aufgrund Ihrer Nutzung der quickz-App schulden oder durch den Kauf oder die Nutzung von Waren und Dienstleistungen innerhalb der quickz-App, von diesem Guthaben abzuziehen. Dies gilt auch für die in Abschnitt 1.1.1 genannten Situationen, selbst wenn Sie quickz Balance nicht als Ihre bevorzugte Zahlungsmethode festgelegt haben.


5.2. Falls Ihr quickz Balance nicht ausreicht, um den gesamten ausstehenden Betrag zu begleichen, den Sie aufgrund Ihrer Nutzung der quickz-App oder Ihres Kaufs bzw. Ihrer Nutzung von Waren und Dienstleistungen innerhalb der quickz-App schulden, können sowohl der verfügbare Betrag auf Ihrem quickz Balance als auch der verbleibende Betrag von einer der von Ihnen in der quickz-App hinterlegten Zahlungsmethoden abgebucht werden.


6. ILLEGALE AKTIVITÄTEN UND BETRUG


6.1. Sollten wir rechtlichen Verpflichtungen zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Einhaltung internationaler Sanktionen unterliegen oder unterliegen müssen, sind Sie dazu verpflichtet, auf unsere Anfrage hin sämtliche Informationen und Dokumente bereitzustellen, die zur Erfüllung dieser Verpflichtungen sowie zur Klärung von Verdachtsmomenten bezüglich der Verwendung Ihres quickz Balance für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder Verstöße gegen internationale Sanktionen erforderlich sind.


6.2. Falls wir Anlass zur Annahme haben, dass Ihr quickz Balance für betrügerische Handlungen oder rechtswidrige Aktivitäten genutzt wird oder dass ein unbefugter Dritter auf Ihr quickz Balance zugegriffen hat, sind Sie dazu verpflichtet, sämtliche Informationen und Dokumente bereitzustellen, die notwendig sind, um einen derartigen Verdacht auszuräumen.


6.3. Wir behalten uns das Recht vor, die Nutzung Ihres quickz Balance auszusetzen und alle Transaktionen abzulehnen, die mit Ihrem quickz Balance vorgenommen werden sollen, in den folgenden Situationen:


6.3.1. Wenn wir den Verdacht haben, dass Ihr quickz Balance für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Verletzung internationaler Sanktionen, Betrug oder andere illegale Aktivitäten verwendet werden könnte;


6.3.2. Wenn wir den Verdacht haben, dass eine unbefugte dritte Person auf Ihr quickz Balance zugreift;


6.3.3. Wenn wir den Verdacht haben, dass Sie uns falsche oder unzureichende Informationen oder Dokumente zur Verfügung gestellt haben, die wir gemäß diesem Abschnitt 6 angefordert haben;


6.3.4. Wenn geltendes Recht oder eine behördliche Anordnung uns dazu verpflichtet;


6.3.5. Wenn einer unserer Zahlungsdienstleister, ein Betreiber eines Zahlungssystems oder ein unserer Kooperationspartner verlangt, dass wir die Bereitstellung von quickz Balance (vollständig oder in bestimmten Regionen, Funktionen, für bestimmte Personen oder Personengruppen oder auf andere Weise) einstellen müssen oder uns mitteilt, dass die Bereitstellung von quickz Balance gegen Vereinbarungen oder Regeln verstößt, denen wir unterliegen.


7. KOMMUNIKATION


Die aktuelle Version dieser Bedingungen ist jederzeit auf unserer Website in deutscher Sprache verfügbar. Wir können diese Bedingungen auch in anderen Sprachen zur Verfügung stellen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet. Die Kommunikation bezüglich dieser Bedingungen und der unter diesen Bedingungen erbrachten Dienstleistungen erfolgt in deutscher Sprache, es sei denn, wir ermöglichen die Kommunikation in einer anderen Sprache. Falls Sie Fragen, Anliegen oder Beschwerden bezüglich dieser Bedingungen oder der unter diesen Bedingungen erbrachten Dienstleistungen haben, können Sie uns über jeden verfügbaren Kanal in der quickz-App oder auf unserer Website kontaktieren. Wir können Sie in Bezug auf diese Bedingungen oder die unter diesen Bedingungen bereitgestellten Dienstleistungen über die quickz-App oder die von Ihnen angegebenen Kontaktinformationen erreichen.


8. LAUFZEIT


Sofern quickz Balance in Ihrem Land verfügbar ist, ist quickz Balance ein integraler Bestandteil der quickz-App in Ihrem Land. Infolgedessen gelten diese Bedingungen für Sie ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die quickz-App nutzen, und bleiben in Kraft, bis Sie die Nutzung von quickz Balance oder der quickz-App beenden.


9. KÜNDIGUNG


Wir behalten uns das Recht vor, Ihre Nutzung von quickz Balance einseitig zu beenden, indem wir Sie mindestens 1 Monat im Voraus entweder per E-Mail, per In-App-Benachrichtigung oder auf andere Weise benachrichtigen. In einem solchen Fall haben Sie das Recht, alle verbleibenden Beträge, die Sie über die Top-Up-Funktion auf Ihre quickz Balance übertragen haben, zurückzufordern. Es steht Ihnen jedoch nicht zu, von diesen Bedingungen zurückzutreten oder die Nutzung von quickz Balance zu kündigen.


10. ÄNDERUNGEN


Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit einseitig zu ändern. Falls die Änderungen keine Auswirkungen auf Ihre Rechte und Pflichten gemäß diesen Bedingungen haben, werden Sie über solche Änderungen per E-Mail, per In-App-Benachrichtigung oder auf andere Weise informiert.


11. GELTENDES GESETZ


Diese Bedingungen unterliegen den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und werden gemäß diesen interpretiert und durchgesetzt.


12. BEILEGUNG VON STREITFÄLLEN


Falls ein Streitfall, der aus diesen Bedingungen entsteht, nicht durch Verhandlungen beigelegt werden kann, wird der Streitfall vom Amtsgericht Wittlich als Gericht erster Instanz entschieden.


13. VERBRAUCHERSCHUTZBESTIMMUNGEN


Gemäß den in Ihrem Land geltenden Gesetzen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können zwingende Verbraucherschutzbestimmungen Vorrang vor den einschlägigen deutschen Gesetzen haben. Streitigkeiten könnten vor anderen Gerichten als dem Amtsgericht Wittlich entschieden werden, und Sie haben das Recht, sich an eine Verbraucherschutzbehörde zu wenden. Beachten Sie jedoch, dass Sie gemäß diesen Bedingungen nicht das Recht haben, von ihnen zurückzutreten oder die Nutzung von quickz Balance zu kündigen.


14. SCHLUSSBESTIMMUNGEN


Falls eine Bestimmung dieser Bedingungen für nichtig oder nicht durchsetzbar befunden wird, behalten wir uns das Recht vor, diese Bedingungen einseitig zu ändern, indem wir die für nichtig oder nicht durchsetzbar befundene Bestimmung durch eine gültige und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, so dass die Wirkung der geänderten Bestimmung so weit wie möglich der Wirkung der ursprünglichen Bestimmung entspricht. Des Weiteren können wir unsere Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Bedingungen ohne Ihre Zustimmung an Dritte übertragen.




Nutzungsbedingungen - Beta-Produkte


Die Beziehung zwischen der quickz UG (haftungsbeschränkt) und jeder Nutzer eines Beta-Produkts wird durch diese "Beta-Bedingungen" definiert. Die Begriffe in diesen Bedingungen sind wie folgt definiert:


Ein "Beta-Produkt" bezieht sich auf Dienstleistungen von quickz, die sich in verschiedenen Entwicklungsphasen wie Testen, Vorschau oder Vorabzugang befinden.


Die Bezeichnungen "wir", "unser" und "uns" verweisen auf quickz UG (haftungsbeschränkt), ein in Deutschland registriertes Unternehmen. Der Begriff "quickz-Partner" beschreibt die von quickz benannten lokalen Vertretungen und Tochtergesellschaften.


Mit "quickz-App" ist jede Smartphone-Anwendung gemeint, die im Rahmen der quickz-Dienstleistungen bereitgestellt wird. Unter "quickz-Diensten" versteht man alle Angebote von quickz, sei es über eine App oder anderweitig. Die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" betreffen die Nutzungsregeln der quickz-Dienste.


Im Rahmen ihrer Weiterentwicklung kann quickz neue Beta-Produkte vorstellen.


Wenn du ein Beta-Produkt nutzt, stimmst du diesen Beta-Bedingungen sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Bei Widersprüchen zwischen den Bedingungen haben die Beta-Bedingungen Vorrang.


Für die Funktion und Zuverlässigkeit der Beta-Produkte übernimmt quickz keine Gewähr. Wer Beta-Produkte verwendet, akzeptiert mögliche technische Probleme und trägt das Risiko selbst.


Für jegliche Probleme, die durch ein Beta-Produkt entstehen könnten, übernimmt quickz keine Haftung.


Du akzeptierst, dass quickz Daten im Zusammenhang mit den Beta-Produkten erhebt und gemäß den Datenschutzrichtlinien verarbeitet.


Ohne Ankündigung kann quickz den Zugriff auf Beta-Produkte stoppen oder beenden.


Das geistige Eigentum an Beta-Produkten und den durch sie generierten Daten liegt bei quickz oder dessen Lizenzgebern. Eine Verwendung ohne Erlaubnis von quickz ist untersagt.


Sollte eine Klausel dieser Beta-Bedingungen in irgendeiner Rechtsordnung rechtswidrig sein, ist sie entsprechend anzupassen, ohne andere Klauseln zu beeinflussen. Andernfalls gelten die regulären Geschäftsbedingungen.





Richtlinien Für Das Verhalten auf der quickz Plattform: Fahrgäste


Bei quickz liegt uns viel daran, dass alle Beteiligten eine sichere, problemfreie und befriedigende Erfahrung haben. Durch den Schutz der Integrität unserer Plattform gewährleisten wir, dass die Fahrer in einer produktiven und sicheren Umgebung arbeiten können, Kunden einen reibungslosen Service genießen und der quickz-Plattform auf Dauer funktioniert.


Um transparente Erwartungen an dich, den Fahrgast, zu setzen und zu zeigen, wie du zu einer solchen Umgebung beiträgst, haben wir Verhaltensrichtlinien formuliert. Durch deren Einhaltung unterstützt du uns, dass Fahrer gerne für dich auf der Straße sind und sich dabei sicher fühlen.


Folgende einfache Regeln sollten Fahrgäste beachten:



Weshalb sind diese Leitlinien so entscheidend für die quickz Plattform?


Ein respektvoller Umgang mit dem Fahrer und seinem Auto fördert die Effizienz des Fahrers. Das kommt dir und anderen Fahrgästen zugute, da ein reibungsloser Service gewährleistet wird. Ein angenehmes Miteinander schafft eine optimale Arbeitsatmosphäre für die Fahrer und macht die Plattform für sie attraktiv. Mit mehr verfügbaren Fahrern gelangst du schneller an dein Ziel.


Es ist natürlich, gelegentlich eine Fahrt stornieren zu müssen. Dennoch führen übermäßige Stornierungen dazu, dass Fahrer ihre Zeit verschwenden und andere Passagiere länger warten müssen, da der Fahrer mit nicht durchführbaren Buchungen beschäftigt ist. Wir haben zwar eine Stornogebühr für solche Situationen, sie gleicht jedoch nicht die entstandenen Opportunitätskosten für den Fahrer oder die allgemeinen Auswirkungen auf das System aus.


Solltest du eine Fahrt nicht antreten können oder sie nicht mehr benötigen, empfehlen wir, sie rechtzeitig zu stornieren. Nichterscheinen beeinträchtigt die Fahrer und hindert andere Fahrgäste daran, deren Dienste in Anspruch zu nehmen.


Durchsetzung der Richtlinien:


Freundlichkeit zum Fahrer und Respekt für das Auto:


Die Bewertungen, die von Fahrern hinterlassen werden, sind wichtig und wir berücksichtigen sie. Weitere Informationen, wie etwa Meldungen an den Kundendienst, fließen ebenfalls in unsere Bewertung ein. Sollte ein Fahrgast wiederholt schlechte Bewertungen erhalten, kann dies zu Konsequenzen führen.


Einige Tipps für den Umgang mit deinem Fahrer:


Beschädige das Auto des Fahrers nicht.

Bleibe höflich und respektvoll.

Vermeide kontroverse Gesprächsthemen.

Informiere den Fahrer, wenn dir übel wird.

Erscheine pünktlich zur Abholung.


Zur Stornierung von Fahrten:


Wir wissen, dass es Gründe gibt, eine Fahrt zu stornieren, wie etwa geänderte Pläne oder verlegte Gegenstände. Unsere Politik erlaubt einige Stornierungen. Doch bei häufigem Stornieren können Sanktionen folgen.


Die Schlüsselbotschaft: Bitte respektiere die Zeit und Mühe der Fahrer und sei rücksichtsvoll gegenüber anderen Fahrgästen.


Sei immer pünktlich für deine Fahrt. Achte auf deinen herannahenden Fahrer und lass ihn nicht unnötig warten.


Das Nichterscheinen zu einer gebuchten Fahrt verschwendet die wertvolle Zeit eines Fahrers. Allerdings erkennen wir an, dass nicht jedes Nichterscheinen absichtlich seitens des Fahrgastes geschieht. Es gibt Situationen, in denen es Fahrer und Fahrgast schwerfällt, sich zu finden. Das könnte dazu führen, dass der Fahrer meint, der Fahrgast wäre nicht erschienen, obwohl dieser tatsächlich nach dem Fahrzeug gesucht hat. Daher fokussieren wir uns auf wiederholte Anzeichen von Missachtung der Buchungen, welche die Integrität von quickz untergraben könnten, und weniger auf einzelne Vorkommnisse.


Einige Ratschläge, um sicherzustellen, dass deine Fahrt nicht aus solchen Gründen storniert wird:


Verfolge in der App, wann genau dein Fahrer eintreffen sollte und sei rechtzeitig am Treffpunkt.

Solltest du etwas verspätet sein, informiere deinen Fahrer per Anruf oder Chat.

Hast du Schwierigkeiten, deinen Fahrer zu lokalisieren, nimm Kontakt auf, um euch zu koordinieren.

Gute Kommunikation kann oft verhindern, dass der Fahrer fälschlicherweise denkt, du seist nicht erschienen.


Was geschieht, falls ich mich nicht an die Vorgaben halte?


Obwohl wir niemandem den Zugang zu quickz verwehren möchten, müssen wir dennoch sicherstellen, dass unsere Plattform ordnungsgemäß funktioniert. Wiederholtes Fehlverhalten kann dazu führen, dass der Zugang zu unseren Diensten für einen Zeitraum von 6 Monaten gesperrt wird.


Beim nächsten Buchungsversuch wirst du in der App darauf hingewiesen und auf diese Richtlinien verwiesen. Dies soll dir helfen, Verstöße in der Zukunft zu vermeiden.


Sollten wir erneut feststellen, dass du das System missbrauchst, wird dein Zugang gesperrt. Ein entsprechender Hinweis erscheint, wenn du versuchst, eine Fahrt zu buchen.


Gibt es die Möglichkeit, gegen eine Sperre Einspruch zu erheben?


Solltest du der Meinung sein, dass deine Sperre unberechtigt ist, kannst du den quickz Support kontaktieren und eine erneute Überprüfung anfordern.


Für weitere Informationen über den Umgang von quickz mit deinen Daten und wie diese Entscheidungen beeinflussen, empfehlen wir, unsere Datenschutzbestimmungen zu konsultieren.